Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Sozialen Entschädigungsrecht

Pressemitteilung vom 12.12.2023

Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2023:

Zum 1. Januar 2024 wird das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) in Kraft treten und die bisherigen Gesetze wie das Bundesversorgungsgesetz sowie das Opferentschädigungsgesetz werden vom SGB XIV abgelöst. Das Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Sozialen Entschädigungsrecht regelt für Berlin, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, wie auch schon bisher, die für die Ausführung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständige Behörde ist. Das hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, beschlossen.