Gesetz über die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen und Asylbegehrenden auf dem Tempelhofer Feld beschlossen

Pressemitteilung vom 28.11.2023

Aus der Sitzung des Senats am 28. November 2023:

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, das Gesetz über die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen und Asylbegehrenden auf dem Tempelhofer Feld beschlossen.

Die Errichtung und der Betrieb von neuen Unterkunftsstandorten ist in Berlin dringend erforderlich, da die Zahlen geflüchteter Menschen stark ansteigen. Die bestehenden Unterkünfte reichen derzeit nicht mehr für die Aufnahme und Versorgung dieser Menschen aus. Neben der Grundversorgung durch Unterkünfte ist es auch erforderlich, begleitend Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung zur Verfügung zu stellen.

Senatorin Manja Schreiner: „Mit dem neuen Gesetz geben wir die Möglichkeit, dringend benötigten Wohnraum für Geflüchtete in der Stadt zu schaffen. Noch immer suchen tausende Menschen in Berlin eine sichere Zukunft. Der erste Schritt ist eine würdige Unterkunft. Hierfür schaffen wir nun Platz auf 14,4 Hektar am Tempelhofer Feld.“

Auf dem Tempelhofer Feld liegt östlich des Vorfeldes eine Fläche, die sich grundsätzlich für die Errichtung von Unterkünften und von Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung eignet. Derzeit ist eine entsprechende Nutzung der Fläche aber durch das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-Gesetz) untersagt.

Bereits im Februar 2016 wurde durch eine Änderung des ThF-Gesetzes ein neuer § 9 eingefügt, der die befristete Errichtung von mobilen Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten sowie mobile Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung auf Flächen südlich und östlich des Vorfeldes ermöglicht hat. Diese Regelung ist aber inzwischen ausgelaufen.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz ist erneut die Neuerrichtung von mobilen Unterkünften und mobilen Einrichtungen für Geflüchtete und Asylbegehrende befristet bis zum 31.12.2028 möglich. Dies schließt auch den befristeten Weiterbetrieb der bestehenden Tempohomes und der Betreuungseinrichtung Zirkus Cabuwazi östlich des Vorfeldes mit ein. Die baurechtlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt.