Senat beschließt Parkerleichterungen für Beschäftigte der Daseinsvorsorge und systemrelevanter Infrastruktur

Pressemitteilung vom 07.11.2023

Aus der Sitzung des Senats vom 7. November 2023:

Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Mobilität und Verkehr, Manja Schreiner, beschlossen, dass Beschäftigten der Daseinsvorsorge – inklusive der pflegenden Berufe – oder der systemrelevanten Infrastruktur mit regelmäßig ungünstigen Arbeits- oder Dienstzeiten auf vereinfachtem Wege Ausnahmegenehmigungen zum kostenfreien Parken in einer parkraumbewirtschafteten Zone des Beschäftigungsorts erteilt werden können. Hierzu wird der Senat eine Ausführungsvorschrift zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung erlassen.
Der Senat setzt damit einen weiteren Punkt seiner Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik um. Senatorin für Mobilität und Verkehr, Manja Schreiner: „Die neue Ausführungsvorschrift ermöglicht Beschäftigten der Polizei und Feuerwehr, medizinischem Personal sowie anderen systemrelevanten Beschäftigten mit regelmäßig ungünstigen Einsatz- und Arbeitszeiten eine vereinfachte Freistellung von der Parkgebührenpflicht für Fahrten zur Arbeit. Für systemrelevante Beschäftigte wird dadurch eine hinreichende und niedrigschwellige Mobilität zu allen nötigen Tages- und Nachtzeiten gewährleistet, um deren wesentliche Beiträge für ein Funktionieren der Stadt Berlin sicherstellen zu können.“
Die Regelung gilt für Beschäftigte, die vor 6.30 Uhr oder nach 22.30 Uhr ihre Beschäftigung antreten.
Nach Änderung des Zuständigkeitskatalogs Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord), der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) ist, werden für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen für Beschäftigte der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr und der Berliner Justiz das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und unverändert die Bezirksämter zuständig sein.
Die Vorlage wird nun zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Beteiligung vorgelegt.