Senat stimmt Entwurf der Verwaltungsvereinbarung der Länder für eine Geschäftsstelle des Länderarbeitskreises Energiebilanzen zu

Pressemitteilung vom 26.09.2023

Aus der Sitzung des Senats am 26.09.2023:

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, beschlossen, dass Berlin im Verbund mit den anderen Bundesländern eine gemeinsame Geschäftsstelle für den Länderarbeitskreis (LAK) Energiebilanzen dauerhaft einrichtet. Dazu wird eine Verwaltungsvereinbarung der Länder zur Regelung des Betriebes der Geschäftsstelle abgeschlossen. Die LAK-Geschäftsstelle wird beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg angesiedelt. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf rund 474.000 Euro. Das Land Berlin trägt anteilig nach dem Königsteiner Schlüssel 5,2 Prozent beziehungsweise rund 25.000 Euro der jährlichen Gesamtkosten.

Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey: „Der Länderarbeitskreis Energiebilanzen ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller Bundesländer, der die Erstellung der Energie- und CO₂-Bilanzen der Länder nach einheitlichen Methoden koordiniert. Die Energie- und CO₂-Bilanz ist das zentrale Instrument für das jährliche Monitoring der CO₂-Emissionen und des Energieverbrauchs in Berlin sowie für die Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms. Wir arbeiten für ein klimaneutrales Berlin und die Energiebilanzen helfen uns, den Fortschritt auf unserem Weg zu bewerten. Dafür brauchen wir verlässliche Zahlen. Berlin hat sich das Ziel gesetzt deutlich vor 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO₂-Emissionen um 70 Prozent zu reduzieren.“

Der LAK Energiebilanzen entwickelt die Bilanzierungsinstrumente zur Anpassung an die energiewirtschaftlichen und -politischen Rahmenbedingungen weiter und vernetzt die Statistischen Landesämter mit den für die Energiewirtschaft zuständigen Ministerien der Länder, wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden. Mitglieder des Länderarbeitskreises Energiebilanzen sind die für Energiewirtschaft zuständigen Landesministerien sowie die Statistischen Landesämter.