Berliner Senat verständigt sich zum Entwurf eines Berliner Gesetzes zur Aus-führung des Betreuungsorganisationsgesetzes

Pressemitteilung vom 29.08.2023

Aus der Sitzung des Senats am 29. August 2023:

Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Berliner Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes verständigt. Zum 1. Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht bundesgesetzlich umfassend reformiert. So wurden u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) angepasst und umstrukturiert, sowie das bisherige Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz – BtBG) durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt. Darin werden u.a. Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine abgebildet sowie Regelungen zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen festgelegt.

Ziel der Reform ist es, die Qualität im Betreuungswesen zu steigern und das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten zu stärken.