Senat ändert die Umweltschutzgebührenordnung

Pressemitteilung vom 25.07.2023

Aus der Sitzung des Senats am 25. Juli 2023:

Auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Dr. Manja Schreiner, hat der Senat in seiner Sitzung am 25. Juli 2023 die Umweltschutzgebührenordnung angepasst. Die Änderungen sind notwendig, weil die gestiegenen Kosten nicht mehr durch die bisherigen Gebührenhöhen gedeckt werden. Durch die Erhöhung der Gebühren soll wieder dem Kostendeckungsprinzip entsprochen werden. Zudem sind neue Gebührentatbestände hinzugekommen, die zu neuen oder auch zu höheren Einnahmen führen. Auch durch Anpassungen der entsprechenden Rechtsnormen ergeben sich Änderungen. Ein Beispiel ist hier die Tarifstelle 3011, bei der es sich um Amtshandlungen nach dem geänderten Verpackungsgesetz handelt.

Die Änderungen betreffen die Bereiche Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Gewässerschutz und Naturschutz, Landschaftspflege, Grünordnung, Forst- und Jagdwesen. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die entsprechende Amtshandlungen in Anspruch nehmen, bedeuten die Änderungen höhere beziehungsweise auch erstmalige Gebührenzahlungen.

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