Verkehrssenatorin Manja Schreiner legt neuen Entwurf für den Abschnitt Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz vor

Pressemitteilung vom 27.06.2023

Aus der Sitzung des Senats am 27. Juni 2023:

Der Senat hat sich in seiner Sitzung am 27. Juni 2023 auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Dr. Manja Schreiner, in erster Lesung mit der neuen und überarbeiteten Fassung des Abschnitts Wirtschaftsverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz befasst. Das Gesetz, das mit dem planerischen Vorrang für den Umweltverbund aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr deutschlandweit einzigartig ist, soll durch diesen Baustein ergänzt werden. Damit wird eine nochmals erweiterte rechtliche Grundlage für die Mobilitätswende geschaffen, indem nun auch die Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs im Zusammenspiel mit dem Umweltverbund geregelt wird. Die der Überarbeitung zugrundeliegende Fassung wurde mit der Stadtgesellschaft sowie den Kammern und Verbänden erarbeitet und entspricht den Anforderungen aus Wirtschaft und Gesellschaft.

Senatorin Dr. Manja Schreiner: „Der Wirtschaftsverkehr spielt eine wichtige Rolle für das Funktionieren der Stadt. Er muss verlässlich fließen und seine Prozesse für die Ver- und Entsorgung rasch abwickeln können. Wir haben den Entwurf für diesen Abschnitt des Mobilitätsgesetzes daher wie angekündigt noch einmal präzisiert – und das Versprechen gehalten, die Novelle bis zur Sommerpause wieder ins parlamentarische Verfahren zu geben. Der Senat legt damit eine sehr gute Grundlage vor, um den Wirtschaftsverkehr in Berlin stadtverträglich zu organisieren. Die weiteren Teile des Mobilitätsgesetzes, die ich kürzlich wieder in mein Haus gezogen habe, werden im Anschluss überarbeitet und eingebracht. Wichtig ist mir und dem Senat, dass alle Verkehrsarten angemessen berücksichtigt werden.“

Der Wirtschaftsverkehr bildet einen wichtigen Teil des Gesamtverkehrs in Berlin. Der neue Abschnitt zur Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs schafft konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen zur Sicherung der Stadtverträglichkeit und Funktions- sowie Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs in Berlin.

Zu den wichtigsten neuen Regelungen zählen:

Einrichtung einer Austauschplattform Wirtschaftsverkehr: In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird eine Berliner Austauschplattform für den Wirtschaftsverkehr eingerichtet. Die Plattform dient dem regelmäßigen Austausch zwischen Akteurinnen und Akteuren des Wirtschaftsverkehrs mit den zuständigen Stellen aus Politik und Verwaltung. Die Plattform unterstützt die Verkehrsverwaltung zudem in allen Fragen der Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und wirkt bei der Fortschreibung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzeptes mit.

Sicherung von Liefer- und Ladeverkehrsflächen: Die Verkehrsverwaltung erarbeitet unter Einbindung der Bezirke und der Austauschplattform Wirtschaftsverkehr einen Leitfaden für die Bedarfsermittlung von Liefer- und Ladeverkehrsflächen. Hierbei werden Flächen für den Warenumschlag gesichert und bestehende Infrastrukturanlagen der Schienen- und Wasserstraßen erhalten oder reaktiviert. Weiterhin werden Güterumschlagsplätze bei der Planung von neuen Quartieren von vornherein mit eingeplant.

Stadtverträgliche Optimierung von Liefer- und Ladeprozesse: Neben der Ermittlung von Flächen für den Lieferumschlag werden auch Bündelungsmöglichkeiten und zeitliche Flexibilisierung von Lieferverkehr zur stadtverträglichen Optimierung ermittelt.

Einrichtung einer öffentlichen Datenplattform für verkehrsrelevante Daten: Um öffentliche und private Anbieter bei der Entwicklung und dem Angebot von innovativen Mobilitätsdienstleistungen zu unterstützen, werden verkehrsrelevante Daten auf einer öffentlich zugänglichen Plattform bereitgestellt. Eine bessere Datengrundlage optimiert die Verkehrssteuerung und Beeinflussung sowie Planung und Kontrolle.

Schaffung von innovationsfördernden Rahmenbedingungen: Die Verkehrsverwaltung definiert Ziele für innovative Mobilitäts- und Logistikangebote und benennt eine Ansprechperson für die Begleitung und Erprobung dieser Angebote, um die positiven Effekte neuer Entwicklungen bestmöglich für die Verkehrswende zu nutzen.

Darüber hinaus werden Änderungen im ersten Abschnitt des Mobilitätsgesetzes (Allgemeiner Teil) vorgenommen, die mit dem Abschnitt Wirtschaftsverkehr zusammenhängen, wie etwa redaktionelle Änderung im Paragraphen § 6 Stadtverträglicher Wirtschaftsverkehr.

Nach der heutigen ersten Lesung im Senat geht die Novelle in die parlamentarische Abstimmung im Abgeordnetenhaus. Der Abschnitt Wirtschaftsverkehr wird der fünfte Baustein des Mobilitätsgesetzes sein. Die Abschnitte zu Allgemeinen Zielen, ÖPNV und Radverkehr traten im Juli 2018 in Kraft. Der Abschnitt zum Fußverkehr trat im September 2021 in Kraft.