Hauptverwaltung jetzt zuständig für Fahrradabstellanlagen und für Unterhaltung selbstständiger Radschnellverbindungen

Pressemitteilung vom 24.01.2023

Aus der Sitzung des Senats am 24. Januar 2023:

Nach der am 19. Januar 2023 erfolgten Zustimmung des Rats der Bürgermeister hat der Senat in seiner heutigen Sitzung die am 6. Dezember 2022 eingebrachte Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, zur Änderung der Zuständigkeit für berlinweit digital buchbare Fahrradabstellanlagen sowie für die Unterhaltung von selbstständigen Radschnellverbindungen beschlossen. Damit sind Änderungen im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz und im Berliner Straßengesetz verbunden.

Die Hauptverwaltung übernimmt damit die bisherige Zuständigkeit der Bezirke für Fahrradabstellanlagen mit dem berlinweiten Buchungs- und Zugangssystem (ParkYourBike), für Fahrradparkhäuser an Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs und auf Flächen der Deutschen Bahn AG. Die Hauptverwaltung übernimmt ferner die Unterhaltung selbstständiger Radschnellverbindungen, die nicht im Zuge von Straßen verlaufen. Damit können die Ziele des Mobilitätsgesetzes stadtweit einheitlich umgesetzt werden.