Kapitalverzinsung BSR und BWB für das Jahr 2023 festgelegt

Pressemitteilung vom 20.12.2022

Aus der Sitzung des Senats am 20. Dezember 2022:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, die Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2023 erlassen.

Mit der Verordnung wird gemäß § 16 des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG) der Zinssatz für das Jahr 2023 festgesetzt. Das betriebsnotwendige Kapital der BSR und der BWB ist jeweils mit 4,4 Prozent zu verzinsen. Dies gewährleistet eine stabile Gebührenentwicklung bei den BSR und den BWB.

Laut Berliner Betriebe-Gesetz ergibt sich das betriebsnotwendige Kapital aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und dem Abzugskapital.