Vereinfachte Änderung des Berliner Flächennutzungsplans für das Neue Stadtquartier Marienhöfe in Tempelhof-Schöneberg

Pressemitteilung vom 06.12.2022

Aus der Sitzung des Senats am 6. Dezember 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, die Änderung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg beschlossen. Damit erfolgt eine wichtige Entscheidung für die Umsetzung des Neuen Stadtquartiers Marienhöfe im Einzugsbereich des S-Bahnhofs Attilastraße.

Senator Geisel: „Zur Beschleunigung von Bauprozessen gehört auch die zügige Bearbeitung von Planungsverfahren. Für die schnelle Realisierung des Bauvorhabens Marienhöfe mit rund 800 neuen Wohnungen wurden parallel eine Änderung des Flächennutzungsplans und ein bezirkliches Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Mit dem heutigen Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Voraussetzungen geschaffen, damit der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zügig die Planung im Rahmen des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung umsetzten kann.“

Für die Fläche an der Röblingstraße zwischen Attilastraße und Prellerweg/Arnulfstraße ist eine Neuordnung vorgesehen. Um die Quartiersentwicklung mit Wohnungsneubau zu ermöglichen, wird nach Abschluss der FNP-Änderung die gegenwärtige gewerbliche Baufläche, Bahnfläche, Grünfläche und Wohnbaufläche als gemischte Baufläche im FNP dargestellt. Mit der Änderung werden Wohnbauflächen mit einem Potenzial von rd. 800 Wohneinheiten vorbereitet.

Im Rahmen der Planverfahren zum FNP sowie zum Bebauungsplan gab es intensive Abstimmungen, in denen neben öffentlichen Planungsträgern Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen in den Planungsprozess eingebracht haben. Damit wird der Aufgabe der Planung, einen gerechten Ausgleich unterschiedlicher Interessen vor dem Hintergrund gesamtstädtischer stadtentwicklungsplanerischer Anforderungen zu finden, entsprochen.

Die Änderung berührt nicht die Grundzüge der gesamtstädtischen Planung des FNP und wurde daher ohne gesonderte Umweltprüfung im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Berücksichtigung der Umweltbelange erfolgte bei diesem Verfahrenstyp gemäß den vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuchs.

Nach Abschluss des Verfahrens zur Änderung des FNP steht der aktualisierte Flächennutzungsplan im Internet zur Verfügung.