Vertragsbedingungen

ein Vertrag wird unterschrieben

Probezeit

Der Unterricht ist zunächst befristet bis zum Ablauf des Monats, in dem die zwölfte Unterrichtsstunde erteilt wird. Der Unterrichtsvertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens am Tage der 10. Unterrichtsstunde schriftlich der Verlängerung widerspricht.

Während der Probezeit kann in Ruhe festgestellt werden, ob das Instrument das richtige für den Schüler oder die Schülerin ist. Bei Bedarf kann bei weiterlaufendem Vertrag auch ein Unterrichtsfach gewechselt werden.

Bei befristeten Verträgen im Kursbereich gibt es die Möglichkeit eines Probemonats, in dem Sie schauen können, ob der Unterricht für Ihr Kind oder Sie selbst passend ist. Sollte dem nicht so sein, können Sie innerhalb des Probemonats zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss am Tag der zweiten Unterrichtsstunde in der Musikschule eingehen.

Einzelne Probestunden können nicht vereinbart werden.

Ferienregelung

Der Unterricht findet ganzjährig statt. Während der Ferien der Berliner Schulen gemäß Ferienplan der für Schule zuständigen Senatsverwaltung sowie an gesetzlichen Feiertagen wird jedoch kein Unterricht erteilt.

Unterrichtsausfall

Die Vertragspartner sind zur Zahlung des Entgelts auch dann verpflichtet, wenn sie den Unterricht (z.B. aufgrund einer Erkrankung oder aufgrund von Urlaub) nicht wahrgenommen haben.

Fällt der Unterricht wegen einer Veranstaltung der Berliner Schule (z.B. Klassenreise) aus, wird bei Vorlage des entsprechenden Nachweises je deshalb ausgefallene Stunde der 4,348e Teil des Monatsentgelts auf Antrag erstattet.

Bei längerer Verhinderung einer Musikschullehrkraft bemüht sich die Musikschule um eine Vertretung. Kommt eine Vertretungsvereinbarung nicht zustande, wird je ausgefallener Stunde der 4,348e Teil des Monatsentgelts auf Antrag erstattet.

Bei kürzerer Verhinderung der Musikschullehrkraft wird ebenso auf Antrag erstattet, soweit der Unterricht nicht innerhalb von acht vertraglich vereinbarten Unterrichtsstunden nach dem Ausfall nachgegeben wird oder bereits nachgegeben wurde.

Vordrucke für die Anträge auf Entgeltrückerstattung sind online unter Formulare bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.

Kündigung

Ein Unterrichtsvertrag kann nur zum 31. März oder 30. September unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden (Ausnahme: Die Kündigungstermine für vor dem 01.05.2017 abgeschlossene „Altverträge“ sind der 30.04. und 31.10. eines Jahres).

Die außerordentliche Kündigung eines Unterrichtsvertrages zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund nach § 314 BGB vorliegt. Der Grund ist im Kündigungsschreiben mitzuteilen und nachzuweisen.

Kündigungen müssen immer schriftlich gegenüber der Musikschule erklärt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist das Datum des Posteingangs-Stempels ausschlaggebend.