Versorgungslastenteilung VLT-StV

Geschäftsabläufe sind hinterlegt

für Berliner Personalstellen

  • Abgang

    (Versetzung vom Land Berlin zu anderen Dienstherren – Ausgabe für das Land Berlin)

    Übersenden Sie uns zeitnah zum Versetzungstermin:

    • eine Kopie der Versetzungsverfügung und
    • die vollständig paginierten Personalakten.

    Hinweis: für die Berechnung der Abfindung nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag wird keine Vordienstzeitenentscheidung benötigt.

  • Zugang

    (Versetzung von anderen Dienstherren zum Land Berlin – Einnahme für das Land Berlin)

    Übersenden Sie die Versetzungsverfügung, damit wir die Abfindung vom abgebenden Dienstherrn anfordern können an:

    Landesverwaltungsamt Berlin
    Pensionsstelle
    Zentrale Auskunftsstelle (ZAS)

    gerne auch per E-Mail:

    PS-V-Auskunftsstelle@lvwa.berlin.de

    Erst wenn die Berechnung des abgebenden Dienstherrn vorliegt, werden die benötigten Personalakten von der Zentralen Auskunftsstelle (ZAS) bei Ihnen angefordert.

für Abrechnungs- / Versorgungsdienststellen außerhalb des Landes Berlin

  • § 11 VLT-StV

    bitte übersenden Sie uns:

    • eine Kopie des Versorgungsfestsetzungsbescheides
    • die vollständigen paginierten Personalakten (sofern sich diese nicht in Ihrem Zugriff befinden, veranlassen Sie bitte zeitgleich die Übersendung)
  • § 12 VLT-StV

    bitte übersenden Sie uns:

    • eine Anforderung der Abfindung mit einer Versetzungsverfügung vom Zeitpunkt des maßgeblichen Dienstherrenwechsels
    • die vollständigen paginierten Personalakten (sofern sich diese nicht in Ihrem Zugriff befinden, veranlassen Sie bitte zeitgleich die Übersendung)

Ihre Korrespondenz zur Versorgungslastenteilung richten Sie bitte an:

Landesverwaltungsamt Berlin
Pensionsstelle
Zentrale Auskunftsstelle (ZAS)
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin

Bei Rückfragen können Sie sich auch gerne telefonisch an die Zentrale Auskunftsstelle (ZAS) des Landesverwaltungsamtes Berlin wenden:
Tel. 030 / 90139 6202