Amtsangemessene Alimentation

Anträge auf amtsangemessene Alimentation / Besoldung

Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung

Verfassungswirdrig zu niedrige Besoldung

Information für alle Antragstellerinnen und Antragsteller bzw. Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer

Derzeit macht ein Großteil der vom Landesverwaltungsamt Berlin betreuten Beamtinnen und Beamten unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung erstmals oder erneut ihre Ansprüche auf eine amtsangemessene Alimentation / Besoldung geltend.
In der Regel wird diesbezüglich beantragt, das Verfahren bis zur Klärung der grundsätzlichen Rechtsfragen durch ein rechtskräftiges Urteil der Verwaltungsgerichtsbarkeit ruhen zu lassen. Ferner wird eine Erklärung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung angefordert.

Es wird um Verständnis gebeten, dass derzeit, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, noch keine Eingangsbestätigung erfolgt ist.
Aktuell befindet sich der Personalservice im Abstimmungsprozess mit der für das Personalwesen zuständigen Dienstbehörde, der Senatsverwaltung für Finanzen, zur Frage der weiteren Verfahrensweise.
Sobald die grundsätzlichen Entscheidungen getroffen worden sind, erhalten die betroffenen Beamtinnen und Beamten unaufgefordert Nachricht. Bis dahin wird um Geduld und Verzicht auf Nachfragen gebeten.