Informationen zum Thema "Kampfmittelbeseitigung"

Schilder mit Ausrufungszeichen

Wie gefährlich sind Kampfmittel bzw. „Bomben“ und „Blindgänger“?

Verschiedene Arten von Kampfmitteln und andere gefährliche Gegenstände werden häufig zufällig bei Bauarbeiten oder durch gezielte Suche auf verdächtigen Grundstücken gefunden. Da sich wesentliche Teile mit der Zeit zersetzt oder verändert haben können, sind Kampfmittel oft unberechenbar. Sie können Explosivstoffe aber z.B. auch Nebel-, Brand- oder Reizstoffe enthalten.
Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können zur Explosion oder zum Austritt von gefährlichen Stoffen führen.

Wer entschärft Kampfmittel im Land Berlin?

Kampfmittel werden vom der Polizei Berlin entschärft und beseitigt. Die erforderlichen Maßnahmen und die Zeitplanung richten sich nach dem Zustand und der Gefährlichkeit des Gegenstandes.

Weitere Informationen
https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/landeskriminalamt/lka-kriminaltechnik/artikel.566868.php

Warum können Sprengungen auch vor Ort erforderlich sein?

Kampfmittel werden vom “Kampfmittelräumdienst” der Polizei entschärft und beseitigt. Die erforderlichen Maßnahmen und die Zeitplanung richten sich nach dem Zustand und der Gefährlichkeit des Gegenstandes.

Was bedeutet eine Evakuierung für die Betroffenen?

Für jede Entschärfung oder Sprengung werden bestimmte Sicherungsmaßnahmen notwendig, um insbesondere das Leben und die Gesundheit von Menschen zu schützen. Einige Gebiete müssen unter Umständen vollständig evakuiert werden, für andere wird eventuell der Aufenthalt auf bestimmte Gebäudeteile oder Räume beschränkt.

Wie lange die Maßnahmen vor Ort dauern, kann nur schwer vorhergesagt werden, da immer unerwartete Schwierigkeiten auftreten können. Betroffene sollten sich regelmäßig auf einen mehrstündigen Aufenthalt außerhalb Ihrer Wohnung einstellen und mindestens Ausweispapiere, Geld sowie benötigte Medikamente mitnehmen.In gleicher Weise ist gegebenenfalls für mitgeführte Haustiere vorzusorgen.

Der Bezirk stellt Betroffenen bei Bedarf Anlaufstellen oder Notunterkünfte mit Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Personen im betroffenen Gebiet werden in ihren Wohnungen, am Arbeitsplatz oder auf der Straße von Einsatzkräften über erforderliche Verhaltensweisen informiert. Den Anordnungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.

Für Einrichtungen wie Krankenhäuser gibt es gesonderte Evakuierungsplanungen. Kinder in Tagesstätten und Schulen werden auch bei Evakuierungen grundsätzlich vom Aufsichtspersonal betreut, bis sie Erziehungsberechtigten oder anderen Verantwortlichen übergeben werden können.

Alle Beteiligten wissen, dass eine Evakuierung einen großen Einschnitt in den Alltag der Betroffenen bedeutet. Ziel der Behörden ist es, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und dennoch die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.

Nach Möglichkeit wird die Bevölkerung frühzeitig über die erforderlichen Maßnahmen informiert. Im unmittelbaren Gefahrengebiet werden Betroffene persönlich durch Einsatzkräfte angesprochen.Zusätzlich können Informationen über Lautsprecherdurchsagen, Hörfunk, Fernsehen und Internet sowie mit Hilfe besonderer Warnmittel wie Smartphones verbreitet werden.

Achten Sie auf alle ereignisbezogenen Veröffentlichungen.

Bitte informieren und unterstützen Sie hilfsbedürftige Menschen in Ihrer Nachbarschaft!

Wenn es schnell gehen muss:

Weiterführende Hinweise

Auf den nachfolgend aufgeführten Internetseiten finden Sie weiterführende Hinweise und Informationen zum Thema “Kampfmittelbeseitigung”:

Informationen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz über die Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln sowie die Rechtsgrundlagen: