Wartezeit

Eine zuverlässige Aussage über die Wartezeit kann nicht getroffen werden, da diese von einer Vielzahl von Faktoren (wie z.B. der Anzahl von Zu- und Absagen) beeinflusst wird. Es ist mit den aktuellen Wartezeiten zu rechnen. Von telefonischen Anfragen zu den Wartezeiten ist daher bitte abzusehen.

Zum Einstellungstermin 01.02.2024 hatten Bewerber/innen folgende Wartezeiten:

  • bei einer Gesamtpunktzahl von mind. 10 Punkten in der ersten juristischen Prüfung (Leistungsliste) betrug die Wartezeit ca. 13 – 15 Monate,
  • bei einer Gesamtpunktzahl unter 10 Punkten und der Ablegung der ersten juristischen Prüfung in Berlin (Berliner Liste) betrug die Wartezeit ca. 16 – 20 Monate,
  • bei einer Gesamtpunktzahl unter 10 Punkten und der Ablegung der ersten juristischen Prüfung außerhalb Berlins betrug die Wartezeit
    ca. 22 – 24 Monate.

Beispiel (gilt für alle Bewerber/innen):
Bewerbungseingang 09.08.2022 eines Berliner Bewerbers
09.08.2022 + ca. 16 Monate = 09.12.2023
09.08.2022 + ca. 20 Monate = 09.04.2024

D. Bewerber/innen könnte dementsprechend bei einer Wartezeit von 16 Monaten für Februar 2024 einen Ausbildungsplatzangebot erhalten, da im Dezember 2023 mit der Ausbildungsplatzvergabe begonnen wird.

D. Bewerber/innen könnten bei einer Wartezeit von 20 Monaten allerdings auch erst ein Ausbildungsplatzangebot für Mai 2024 erhalten, da die Ausbildungsplatzvergabe im März 2024 beginnt.