Zugang über die Elßholzstraße, Eingang 3.
Es stehen 2 ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung.
Der Aufzug C bringt Sie in alle Stockwerke.
Behindertengerechte WC’s sind vorhanden.
Bild: beermedia - Fotolia.com
Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzt (LADG) wurde vom Abgeordnetenhaus in der Sitzung am 04.06.2020 beschlossen und ist am 21.06.2020 in Kraft getreten.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Chancengleichheit herzustellen und durchzusetzen, jede Form von Diskriminierung zu verhindern und zu beseitigen sowie eine Kultur der Wertschätzung zu fördern. Es schützt Bürgerinnen und Bürger vor Diskriminierung durch staatliches Handeln.
Festgeschrieben ist das Verbot der Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns auf GrundDiskriminierungen im Rahmen privatrechtlichen Handelns sind durch dieses Gesetz nicht erfasst; hier gilt das Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG).
Bei erfolgter Diskriminierung können sich Bürgerinnen und Bürger mit Ihrer Beschwerde an die Dienststelle richten, durch die sie sich diskriminiert fühlen.
Das Kammergericht Berlin hat aus diesem Grund eine Beschwerdestelle eingerichtet.
Wenn Sie eine Diskriminierung durch Dienstkräfte des Kammergerichts melden wollen, schreiben Sie uns bitte an folgende Adresse:
Der Präsident des Kammergerichts
LADG-Beschwerdestelle
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre vollständigen Kontaktdaten anzugeben.
Bei der für Senatsverwaltung für Justiz wurde außerdem eine Ombudsstelle eingerichtet. Weitergehende Informationen hierzu sowie zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzt (LADG) im Allgemeinen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Justiz unter dem folgenden Link.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier. Falls Sie über keinen Internetzugang verfügen, senden wir Ihnen unsere Datenschutzerklärungen gerne postalisch zu.