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Planfeststellungsverfahren
Infrastrukturplanungen stellen oft einen erheblichen Eingriff in das gewohnte Umfeld dar. Der Gesetzgeber sieht daher zwei aufeinander aufbauende Beteiligungsinstrumente vor, um Betroffenen miteinzubeziehen: die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und das anschließende Planfeststellungsverfahren. Weitere Informationen