- In Jahrgangsstufe 4 wird in Zusammenarbeit mit der Polizei die Radfahrprüfung durchgeführt, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Beide Teile sind schulische Veranstaltungen und unterliegen der Aufsicht der Schule. An der theoretischen Radfahrprüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil. Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf an der praktischen Radfahrprüfung teilnehmen, sofern das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Siehe: § 13(2) Berliner Grundschulverordnung
- Mit Beginn des jeweiligen Schuljahres bieten die Verkehrssicherheitsberaterinnen ind -berater der zuständigen Polizeiabschnitte Vorbereitungstermine an. Dieser Termin wird zwischen den Schulen und der Polizei direkt abgestimmt.
- Zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung, nehmen die Viertklässler mehrere Übungstermine wahr. Da Übung bekanntlich den Meister macht, stehen in der Verkehrsschule Steglitz und Zehlendorf Übungszeiten (während der Saison) zur Verfügung – diese entnehmen Sie bitte nachfolgendem Download-Flyer!