Für Ihre Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen per “Mail “ zur Verfügung
Standesbeamtin / Standesbeamter
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Frau Schiele
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Herr Wansner
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Frau Porstmann
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Geburtenregister
Aufgaben
- Geburtsanmeldungen von Neugeborenen im Bezirk Reinickendorf (Vivantes Humboldt-Klinikum und Hausgeburten).
Informationen zur Geburtsanmeldung
Es handelt sich hierbei um Informationen, die nur Standardfälle darstellen. Bei Unklarheiten informieren Sie sich bitte im Standesamt Reinickendorf von Berlin per E-Mail .
Zuständigkeit:
Das Standesamt Reinickendorf von Berlin ist für alle Geburten zuständig, die sich im Bezirk Reinickendorf ereignet haben (Hausgeburten, Humboldt Vivantes-Klinikum).
Erforderliche Unterlagen:
Die erforderlichen Unterlagen zur Geburtsanmeldung richten sich nach dem Familienstand der Kindesmutter:
Verheiratet:
- gültige Personalausweise der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde mit Namensführung
- ggf. Geburtsurkunde des Vorkindes
Ledig:
- gültiger Personalausweis der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- ggf. Geburtsurkunde des Vorkindes
- ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Geschieden:
- gültiger Personalausweis der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- Eheurkunde mit Namensführung
- Scheidungsurteil mit Rechtskraft
- ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
- ggf. Geburtsurkunde des Vorkindes
Verwitwet:
- gültiger Personalausweis der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- Eheurkunde mit Namensführung
- Sterbeurkunde des Ehemannes
- ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
- ggf. Geburtsurkunde des Vorkindes
Eltern sind ausländische Staatsangehörige:
- gültige Nationalpässe und Aufenthaltstitel (Besitzen die Eltern keine Nationalpässe, ist die Identität der Eltern nicht nachgewiesen!)
- ggf. deutsche Personenstandsurkunden (Geburt, vorherige Ehe, Vorkinder etc.)
Eltern sind eingebürgert:
- ggf. Bescheinigungen über Namenserklärungen
Vaterschaftsanerkennung:
Ist der Familienstand der Kindesmutter ledig, kann der Kindesvater ohne Vaterschaftsanerkennung nicht in den Geburtseintrag des Kindes aufgenommen werden! Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes gebührenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei Notaren/Notarinnen erfolgen.
Nach Prüfung des Sachstandes kann im Rahmen der Geburtsbeurkundung eine Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgeerklärung im Standesamt Reinickendorf von Berlin erfolgen. Die Gebühr beträgt 40,00 €.
Terminanfragen bitte per E-Mail .
Sorgeerklärung:
Die Eltern können bereits vor der Geburt des Kindes beim zuständigen Jugendamt oder bei Notaren/Notarinnen die gemeinsame Sorge erklären. Die Geburtsurkunden gemeinsamer Vorkinder sind vor Beurkundung vorzulegen.
Allgemeine Hinweise:
Sämtliche Urkunden sind immer im Original in Papierform vorzulegen! (keine Fotos, Dateien und Kopien).
Alle im Ausland erstellten Urkunden müssen immer im fremdsprachigen Original mit einer Übersetzung durch eine/n für Berliner Gerichte beeidigte/n Dolmetscher/in vorgelegt werden, es sei denn, es handelt sich um eine internationale Urkunde.
Sind die Eltern verheiratet oder wurde für das Kind die gemeinsame Sorge begründet, müssen beide Elternteile die Geburtsanzeige unterschreiben.
Die Beurkundung der Geburt erfolgt erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Nach der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes, erhalten Sie gebührenfreie Geburtsurkunden für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse), Eltern- und Kindergeld. Diese müssen Sie im Original bei den entsprechenden Stellen einreichen.
Gebühren für Geburtsurkunden (Ihre Unterlagen):
Eine Geburtsurkunde 12,00 €
jede weitere 06,00 €
Vaterschaftsanerkennung 40,00 €
Namenserteilung 25,00 €
Vereidigung von Sprachmittlern 30,00 €
Geburtsanmeldung im Krankenhaus:
Die Geburtsanzeige Ihres Kindes wird vom Krankenhaus an das Standesamt postalisch übersandt und nach Eingang zügig bearbeitet. Nach Prüfung der Unterlagen wird eine entsprechende Rechnung an Sie versandt.
Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunden Ihres Kindes und die eingereichten Unterlagen erst nach Erhalt des Zahlungseingangs durch die Bezirkskasse an Sie versandt werden können.
Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir zunächst von Anfragen zum Verbleib der Urkunden abzusehen.
Hausgeburt, ambulante Entbindung oder die Anmeldung im Krankenhaus war nicht möglich:
Bitte melden Sie eigenständig die Geburt Ihres Kindes schriftlich beim Standesamt. Den Vordruck „Anzeige der Geburt“ sowie „Vollmacht zur Anmeldung einer Geburt“ finden Sie am Ende dieser Seite.
Bitte übersenden Sie das ausgefüllte Formular mit Kopien der Ausweise/Pässe und mit den notwendigen Urkunden (Original) an das Standesamt Reinickendorf.
Alternativ können Sie diese Unterlagen auch während der Sprechzeiten im Standesamt abgeben. Eine Beurkundung kann allerdings nicht sofort vorgenommen werden.
Geburten im Ausland
Werden deutsche Staatsangehörige im Ausland geboren, kann die Geburt hier nachbeurkundet werden. Voraussetzung ist, dass antragstellende Personen, Kind selber, wenn über 18 Jahre alt, oder die Eltern hier im Bezirk Reinickendorf gemeldet sind. Welche Unterlagen für den Antrag auf Nachbeurkundung benötigt werden, kann per Mail erfragt werden
Gebühren
Folgende Gebühren fallen an:
- Geburtsurkunde/Internationale Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages 12,— Euro
- jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 6,— Euro
- Beurkundung von Namenserklärungen für das Kind 25,— Euro