Aufgaben und Organisation der Katastrophenschutzbehörde Bezirksamt

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Das Bezirksamt als Ordnungs- und Katastrophenschutzbehörde

Wie alle anderen Berliner Bezirksämter ist auch das Bezirksamt Pankow als Ordnungsbehörde gemäß § 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin (KatSG) in seiner Gesamtheit zugleich auch eine Katastrophenschutzbehörde. In dieser Eigenschaft trifft das Bezirksamt Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge und – abwehr, die in die bezirkliche Zuständigkeit fallen. Schwerpunktszenarien der Arbeit im Bereich des Katastrophenschutzes bzw. im Bereich der Ordnungsaufgaben sind die Notunterbringung obdachlos gewordener Personen, der Infektionsschutz, aber auch die Abwehr von Umweltgefahren oder die Bewältigung anderer Krisenszenarien.

Wesentliche Ordnungsaufgaben und Rolle der Fachämter

  • fachlich (federführendes) zuständiges Fachamt

    Wesentliche Ordnungsaufgabe/Szenario

  • Amt für Soziales

    Notunterbringung obachloser Personen, z.B. aufgrund von Evakuierungen, Wohnungsbränden und ähnlichen Ereignissen

  • Gesundheitsamt

    Seuchenschutz. z.B. aufgrund von Pandemien, Beeinträchtigungen der Wasserqualität

  • Ordnungsamt

    Lebensmittel- und Veterinäraufsicht bei der Bekämpfung von Tierseuchen und/oder Lebensmittelverunreinigungen

  • Stadtentwicklungsamt (Bauaufsicht)

    Die Bauaufsichtsbehörde ist im Rahmen des ASOG (allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) und der Bauordnung für Berlin für die (bauaufsichtliche) Gefahrenabwehr verantwortlich, z.B. Prüfung der Statik und Mitwirkung bei der Entscheidung, ob Gebäude nach einem Brand etc. gefahrlos bewohnbar sind.

  • Amt für Umwelt- und Naturschutz

    Abwehr von Umweltgefahren, z.B. Kontamination von Gewässern durch Gefahrenstoffe.

  • Straßen- und Grünflächenamt

    Technische Unterstützungsleistungen, z.B. bei der Beseitigung von Gefahrenquellen von Sturmschäden in Folge von Unwettereignissen. Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen.

Geschäftsleute und Puzzleteile

Lagebewältigung durch einen Krisenstab?

Das Ressortprinzip einzelner Fachämter wird auch im Katastrophen- bzw. im Krisenfall nicht aufgehoben, d.h. jedes Amt bleibt für seine originären Ordnungsaufgaben selbst zuständig! Um auf Schadenereignisse und deren Bewältigung angemessen reagieren zu können, kann es erforderlich werden, dass weitere Ämter hinzugezogen werden müssen. Um schnell und abgestimmt zu handeln und ggf. zusätzliche Kapazitäten für die Aufgabenerledigung zu schaffen, kann die Abarbeitung der Lagen bedarfsweise durch die Zusammenarbeit in einem Krisenstab erfolgen. Im Ereignisfall können dort die bezirklichen Maßnahmen zur Katastrophen-/Krisenbekämpfung beraten, festgelegt und deren Umsetzung koordniert werden.

Der Krisenstab tritt zwingend immer dann zusammen, wenn durch die für Inneres zuständige Senatsverwaltung der Katastrophenfall ausgerufen wurde oder durch diese der Eintritt einer Großschadenslage festgestellt wurde. Unterhalb dieser Schwelle kann das Bezirksamt (hier in der Regel die Dienststellenleitung) die Einberufung des Stabes anordnen.

Rolle Katastophenschutzbeauftragte:r bzw. Stabsstelle Katastrophenschutz

Der/die Katastrophenschutzbeauftragte bzw. die Stabsstelle Katastrophenschutz ist mit der fachbereichsübergreifenden Koordinierung des Zivil- und Katastrophenschutzes innerhalb des Bezirksamtes beauftragt und steht den zuständigen Fachämtern sowie anderen Behörden bedarfsweise für übergreifende Abstimmungen als Ansprechperson zur Verfügung.

Sofern der Krisenstab seine Arbeit aufnimmt, obliegt die Leitung des Stabes im Regelfall der Rolle Katastrophenschutzbeauftragte:r.

Um Doppelstrukturen in den Behörden des Landes zu vermeiden, gilt zudem die Festlegung, für die Aufgaben im Bereich des Zivilschutzes (Bevölkerungsschutz im Spannungs- oder Verteidigungsfall) auf die o.g. Strukturen des Katastrophenschutzes zurückzugreifen.

Pflicht zur Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung

Die Katastrophenschutzbehörden sind verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen, zusammenzuarbeiten und einzelne Vorsorgemaßnahmen, die in die Zuständigkeit mehrerer Behörden fallen, untereinander abzustimmen.

Im Interesse einer einheitlichen und effektiven Aufgabenwahrnehmung kommt der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung eine Koordinierungsfunktion zu. Dazu gehört auch, sich einen Überblick über die getroffenen Vorsorgemaßnahmen und die im Katastrophenfall zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel zu verschaffen und die einzelnen Katastrophenschutzbehörden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung auf diesem Gebiet zu unterstützen.

Die Katastrophenschutzbehörden des Landes Berlin im Überblick

Berliner Katastrophenschutzbehörden sind:

  • die Senatskanzlei,
  • die Senatsverwaltungen,
  • die Bezirksämter,
  • die Berliner Feuerwehr,
  • die Polizei Berlin und
  • andere, den Senatsverwaltungen nachgeordnete Behörden, soweit sie Ordnungsaufgaben wahrnehmen.

Zudem wirken die anerkannten Hilfsorganisationen (ASB, DRK, Johanniter, Malteser, DLRG) mit ihren vielen engagierten Helfer:innen im Haupt- und Ehrenamt bei der Katastrophenvorsorge und -abwehr tatkräftig mit.

Zusätzlich kann in Amtshilfe auf die Unterstützung von Bundesbehörden wie dem THW, der Bundeswehr usw. zurückgegriffen werden.