Katastrophenschutz - eine Begriffsbestimmung

leuchtendes Blaulicht

Jede Person wird den Begriff der Katastrophe für sich anders interpretieren. Einerseits kann dies ein Großschadensereignis sein, wie z.B. eine Umweltkatastrophe. Andererseits kann aber auch der Einbruch in die Wohnung oder die „eingefangene“ Grippe einer persönlichen Katastrophe gleichkommen.

Die aufgebrochene Wohnung oder die Grippe sind für die Betroffenen zwar sehr schmerzlich und haben im Einzelfall für den Betroffenen sogar “Katastrophencharakter”, liegen aber nicht im Kompetenzbereich der Berliner Bezirksämter. Bei diesen oder ähnlichen Problemen helfen Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte.

Martinshorn mit Blaulicht

Was wird aus behördlicher Sicht unter einer Katastrophe oder Großschadenslage verstanden?

Aus behördlicher/gesetzlicher Sicht unterscheiden sich Katastrophen und Großschadenslagen von den Alltagsgefahren und individuellen Problemen einzelner Bürger:innen dadurch, dass sie das Leben und die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, deren lebensnotwendige Versorgung oder sonstige bedeutsame Rechtsgüter in so außergewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass sie von einzelnen Behörden mit eigenen Kräften und Mitteln nicht (mehr) angemessen bewältigt werden können.

Großschadenslagen sind Ereignisse, bei denen aufgrund besonderer Auswirkungen des eingetretenen Schadens die Entwicklung zu einer Katastrophe nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Mögliche Notlagen/Notfälle aus dem Wirkungskreis Katastrophenschutz

Im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz auf Verwaltungsebene sind daher immer Situationen gemeint, die eine Vielzahl von Personen betreffen und schwer zu handhaben sind. Im Bereich des Katastrophenschutzes bzw. der Ordnungsaufgaben sind das zum Beispiel:

  • Kriegsbombenfunde, die umfangreiche Evakuierungen und Notunterbringungen nötig machen
  • Epidemien oder Pandemien, die unser Gesundheitssystem in außergewöhnlichem Umfang fordern
  • erhebliche Störungen der Wasser- oder Nahrungsmittelversorgung
  • Schäden in Störfallbetrieben, durch die Luft- oder Gewässerverunreinigungen auftreten
  • Unfälle bei Großveranstaltungen
  • Großflächige und langanhaltende Stromausfälle
  • Schwere Unwetterschäden
Drei Personen in Schutzanzügen laufen durch qualmgefüllte Lagerhalle

Wann kommt der Katastrophenschutz zum Einsatz?

Der Katastrophenschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Schadenslage so groß wird, dass die Kräfte des “normalen” Verwaltungsbetriebes bzw. einzelner Ämter im Zusammenspiel mit Polizei und Feuerwehr nicht ausreichen, um den eingetretenen Schaden oder drohende Gefahren zu bekämpfen.

Rathaus Schild Kommune

Welche Rolle kommt dem Bezirksamt zu?

Als Behörde mit Ordnungsaufgaben ist das Bezirksamt Pankow in seiner Gesamtheit gem. § 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin (KatSG) zugleich eine Katastrophenschutzbehörde. In dieser Eigenschaft ist das Bezirksamt verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Katastrophen und Krisen zu ergreifen. Diese bestehen in erster Linie darin, die organisatorisch – technischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Arbeitsstabes (Krisenstabes) zu schaffen. Im Ereignisfall werden dort die bezirklichen Maßnahmen zur Katastrophen-/Krisenbekämpfung beraten, festgelegt und deren Umsetzung koordiniert.

Das Ressortprinzip einzelner Fachämter wird auch im Katastrophen- bzw. im Krisenfall nicht aufgehoben, d.h. jedes Amt bleibt für seine originären Fach- und Ordnungsaufgaben selbst zuständig! Um schnell und abgestimmt zu handeln, und ggf. zusätzliche Kapazitäten für die Aufgabenerledigung zu schaffen, kann die Abarbeitung der Lagen bedarfsweise durch die Zusammenarbeit in einem Krisenstab erfolgen.

Der/die Katastrophenschutzbeauftragte bzw. die Stabsstelle Katastrophenschutz ist mit der fachbereichsübergreifenden Koordinierung des Zivil- und Katastrophenschutzes innerhalb des Bezirksamtes beauftragt und steht den zuständigen Fachämtern sowie anderen Behörden bedarfsweise für übergreifende Abstimmungen als Ansprechperson zur Verfügung.