Grundstück Liselotte-Herrmann Straße 29/Hans-Otto-Straße 23 durch Enteignung als Spielplatz gesichert

Pressemitteilung vom 06.12.2023

Mit einem aktuellen Beschluss wurde von der Enteignungsbehörde das Grundstück an der Liselotte-Herrmann Straße 29/Hans-Otto-Straße 23 in 10407 Berlin zugunsten des Landes Berlin enteignet. Auf dem Gelände im Bötzowkiez gibt es seit mehreren Jahrzehnten einen intensiv genutzten Kleinkinderspielplatz, der erst im Jahr 2015 vollständig runderneuert wurde und durch die Enteignung nun gesichert werden konnte. Grundlage für die Enteignung des insgesamt 662 Quadratmeter großen Areals mit einer Nettospielfläche von 469 Quadratmetern ist der Bebauungsplan IV-61. Im Plan ist für das Grundstück “Grünfläche” die Zweckbestimmung “öffentlicher Spielplatz” festgesetzt.
Cornelius Bechtler, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, ist hocherfreut: “Die Enteignung ist ein großartiger Erfolg für den Bezirk Pankow und zeigt, wie wichtig Bebauungspläne zur Sicherung der sozialen Infrastruktur sind. So ist es uns nun gelungen, mit dem beliebten Kleinkinderspielplatz eine dringend benötigte Spielfläche in einem der bevölkerungsreichsten Kieze des Prenzlauer Bergs für die jüngsten Kiezbewohner:innen zu erhalten.”

Bezirk wird nun Grundstückseigentümer
Der Bezirk Pankow hatte das Grundstück ursprünglich auf der Grundlage eines Vertrages aus dem Jahr 1996 genutzt. Dieser wurde von den Grundstückseigentümern gekündigt, die auf dem Gelände ein Wohn- und Geschäftshaus errichten wollten und versuchten, die Räumung gerichtlich durchzusetzen. Im Jahr 2019 hatte der Bezirk Pankow daraufhin einen Antrag auf Enteignung gestellt. Nach darauffolgenden zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen wird der Bezirk Pankow nun Eigentümer des Grundstücks.

Ergänzende Anmerkung vom 5. Februar 2024
Am 19. Januar 2024 hat die Enteignungsbehörde mitgeteilt, dass die Enteignungsbetroffenen am 18. Dezember 2023 Rechtsmittel eingelegt haben.