Was ist zulässig, was nicht?

Das soziale Erhaltungsrecht soll nicht nur klassische „Luxussanierungen“ verhindern. Der Wohnungsmarkt wird zunehmend angespannter. Jede Attraktivitätssteigerung erhöht die Konkurrenz um eine Wohnung, jede Mietsteigerung schränkt die Auswahl verfügbarer Wohnungen für die ansässige Wohnbevölkerung ein. Das betrifft auch Maßnahmen im selbst genutzten Eigentum. So werden Menschen immer häufiger nicht nur aus ihren Wohnungen, sondern gleich aus ihren Kiezen verdrängt.
Solche Maßnahmen widersprechen den Zielen des sozialen Erhaltungsrechts.

Die Zulässigkeit einzelner Maßnahmen wird im Einzelfall beurteilt. Eine abschließende Auflistung zulässiger Maßnahmen ist aufgrund diverser Sonderfälle und Ausnahmen nicht möglich. Um Verwirrung und Fehleinschätzungen zu verhindern, bevorzugen und empfehlen wir die Beratung im persönlichen Gespräch.
Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, bevor Sie Ihr Vorhaben umsetzen!

Unsere telefonische Sprechstunde für Bauherrinnen und Bauherren findet dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr statt. Die Sprechzeiten unserer Mieterberatungen finden Sie hier.