Amtliche Bekanntmachungen

Bezirksbürgermeisterin

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Ordnungsamt

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Mitte von Berlin zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut vom 29.04.2024

A) Erklärung eines Sperrbezirkes in Berlin Mitte nach amtlicher Feststellung der Amerikanischen Faulbrut im Bezirk Pankow

Am 26.04.2024 wurde die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenstand im Bezirk Pankow amtlich festgestellt. Der Radius des Sperrgebietes umfasst auch den Bezirk Mitte.
Das nachfolgend bestimmte Gebiet um den Standort des betroffenen Bienenstandes wird zum Sperrbezirk erklärt:
Norden: Steegerstraße – Schwedter Steg (S-Bahngleis) – Soldiner Straße – Prinzenallee – Pankstraße
Osten: Wiesenstraße – Scheringstraße – Ackerstraße
Süden: Linienstraße
Westen: Gormannstraße – Choriner Straße – Schwedter Straße – Schwedter Steg (S-Bahngleis)

B) Geltung der Allgemeinverfügung (Bekanntgabefiktion)
Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

C) Anordnung der Anzeige aller Standorte von Bienenvölkern
Gemäß § 5b der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) wird angeordnet, dass in dem genannten Sperrbezirk die Besitzer von Bienenvölkern die Standorte der Bienenstände (Aktualisierungsmeldung) binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung hier anzuzeigen haben, sofern dies nicht bereits erfolgt ist.
Die Anzeige kann schriftlich mittels ausgefülltem Meldebogen (siehe Hinweise Nr. 2 und 3 unten) per E-Mail an vetleb@ba-mitte.berlin.de oder an die Postanschrift Bezirksamt Mitte von Berlin – z.Hd. Ord VetLeb- Beusselstr.44n-q Haus 32, 10553 Berlin erfolgen.
Die Anzeige der Standorte ist erforderlich, um sicherzustellen, dass sämtliche Bienenvölker innerhalb des Sperrkreises erfasst sind und durch den amtstierärztlichen Dienst untersucht werden können.

D) Begründung
Ist die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenstand amtlich festgestellt, erklärt die zuständige Behörde das Gebiet in einem Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Bienenstand zum Sperrbezirk. (§ 10 Abs. 1 BienSeuchV)

E) Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Mitte von Berlin – Ordnungsamt – FB Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Beusselstr.44n-q (Haus 32), 10553 Berlin oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an die E-Mail-Adresse vetleb@ba-mitte.berlin.de zu erheben.

F) Anordnung der sofortigen Vollziehung
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ordne ich die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung an.
Begründung:
Damit mit der Festlegung des Sperrbezirkes die zur wirksamen Bekämpfung dieser Tierseuche erforderlichen Ge- und Verbote des § 11 der BienSeuchV in Kraft treten, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung der Sperrbezirksfestlegung anzuordnen.
Würde dies nicht geschehen, könnte durch die Einlegung eines Rechtsbehelfes das Wirksamwerden der genannten Ge- und Verbote hinausgezögert werden.
Dies kann jedoch im öffentlichen Interesse an einer effektiven und schnellen Tierseuchenbekämpfung nicht hingenommen werden. Ohne das Wirksamwerden der in § 11 BienSeuchV genannten Ge- und Verbote bestünde die Gefahr, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet und dadurch erhebliche Schäden verursacht werden. Private Interessen, die der Anordnung der sofortigen Vollziehung entgegenstehen, müssen daher zurückstehen.

Im Auftrag

Dr. Großpietsch
Stellv. Amtstierarzt

Hinweise
1. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Die aufschiebende Wirkung Ihres möglichen Widerspruchs gegen diese Allgemeinverfügung kann auf Antrag an das Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin durch dieses ganz oder teilweise wiederhergestellt werden (§ 80 Abs. 5 S. 1 VwGO).

2. Anzeige- und Mitteilungspflicht
§ 1a Satz 1 BienSeuchV
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Alle nicht bereits registrierten Bienenstandorte sind unverzüglich mittels Fragebogen anzuzeigen.

3. Anzeige von Bienenstandorten im Sperrbezirk
§ 5b BienSeuchV
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass in einem Sperrbezirk, in einem nach § 3 verdächtigen Gebiet oder einem nach § 14 Abs. 2 bestimmten Gebiet die Besitzer von Bienenvölkern diese unter Angabe des Standortes der Bienenstände anzuzeigen haben.
Alle bereits registrierten Bienenhaltende im Sperrbezirk müssen sicherstellen, dass die bisherigen Registerangaben für die Kontaktaufnahme und zum Tierbestand aktuell sind und zu diesem Zwecke ihre diesbezüglichen Angaben unverzüglich mittels Fragebogen mitteilen.
Eine Aktualisierungsmeldung ist nur dann nicht erforderlich, wenn seit dem 29.04.2024 bereits eine solche Mitteilung erfolgte.
Die zwischenzeitliche Aufgabe der Bienenhaltung kann formlos unter Angabe der Registernummer, des Vor- und Zunamens sowie der Anschrift des ehemaligen Bienenstandortes erfolgen. Dabei ist Auskunft über den Verbleib der Bienen zu geben.
Die Aktualisierung der Angaben ist aufgrund der Gefährlichkeit für Honigbienen und Notwendigkeit der Bekämpfung dieser Tierseuche außerordentlich wichtig. So kann das Personal von aufwendigen Nachermittlungen entlastet werden und sich den Kernaufgaben der Tierseuchenbekämpfung, u.a. Ermittlungen zum Krankheitsgeschehen, Aufklärung und Beratung von Betroffenen, vollumfänglich widmen.
Auch Bienenhaltende außerhalb des Sperrbezirkes können selbstverständlich daher die Arbeit des amtstierärztlichen Dienstes unterstützen und auf freiwilliger Basis entsprechende Aktualisierungsmel-dungen ihrer Standorte im Bezirk Mitte mittels Fragebogen übermitteln.

4. Rechtsvorschriften für den Sperrbezirk
§ 11 BienSeuchV
(1) Für den Sperrbezirk gilt folgendes:
1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Im Falle des Satzes 1 Nr. 1 findet § 9 Abs. 2 Satz 2 entsprechend Anwendung.
(2) Die Vorschrift des Absatzes 1 Nr. 3 findet keine Anwendung auf
1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung “Seuchenwachs” abgegeben werden, und
2. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
(3) Die zuständige Behörde kann für Bienenvölker, Bienen, Bienenwohnungen und Gerätschaften sowie Futtervorräte Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn eine Verschleppung der Seuche nicht zu befürchten ist.

5. Anzeigepflicht von Tierseuchen
§ 4 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
(1) Bricht eine auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 anzeigepflichtige Tierseuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, so hat der Halter der betroffenen Tiere dies unverzüglich der nach Landesrecht zuständigen Behörde (zuständige Behörde) unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift sowie
1. des Standortes und der Haltungsform der betroffenen Tiere und
2. der sonstigen für die jeweilige Tierseuche empfänglichen gehaltenen Tiere unter Angabe der jeweiligen Tierzahl anzuzeigen. Der Tierhalter hat Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden, insbesondere kranke und verdächtige Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten.

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 29. April 2024

    PDF-Dokument (2.1 MB)

  • Meldebogen Bienenhaltung / Imkerei

    DOCX-Dokument (24.0 kB)

  • Erläuterungen zum Meldebogen Bienenhaltung / Imkerei

    DOCX-Dokument (25.1 kB)

Lebensmittelaufsicht

Datum: 29.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Bil Food UG, Koloniestraße 95/96, 13359 Berlin
Tag der Kontrolle/ ggf. Probennahme/ ggf. Produktbezeichnung: 12.12.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln, z.B. Teigwaren.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus Nachkontrolle am 12.02.2024: Die am 12.12.2023 festgestellten Mängel wurden größtenteils – jedoch noch nicht vollumfänglich – behoben.

Datum: 04.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Cancun, Rathausstraße 5, 10178 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme/ ggf. Produktbezeichnung: 17.12.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln, z.B. zubereitete Speisen, Eiswürfel.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus Nachkontrolle am 21.12.2023. Die am 07.12.2023 festgestellten Mängel wurden behoben.

Datum: 07.02.2024
Lebensmittelunternehmen: Osman Discount, Liebenwalder Straße 1, 13347 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme/ ggf. Produktbezeichnung: 14.08.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Verstöße bei der Einhaltung von Temperaturanforderungen bei der Lagerung von Fleischwaren, z.B. Hackfleisch, Rindergulasch, mariniertes Geflügelfleisch.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus Nachkontrolle am 21.08.2023. Die am 14.08.2023 festgestellten Mängel waren weiterhin vorhanden.

Datum: 02.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Humbaba, Turmstraße 85 10551 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme/ ggf. Produktbezeichnung: 25.10.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. Fleischwaren, Fladenbrot.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus Nachkontrolle am 03.11.2023. Die am 25.10.2023 festgestellten Mängel waren teilweise beseitigt.

Datum: 18.12.2023
Lebensmittelunternehmen: McDarwichs Turmstraße 83, 10551 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.10.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. Fleischwaren, Salat.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus der Nachkontrolle am 15.11.2023. Die am 16.10.2023 festgestellten Mängel waren weiterhin vorhanden.

Datum: 14.12.2023
Lebensmittelunternehmen: Grünland Fleisch GmbH, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.08.2023
Verstoß: Verstöße bei der Einhaltung von Temperaturanforderungen bei Hackfleisch und Geflügelfleisch; Fehlende Rückverfolgbarkeit bei Geflügelfleisch.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus der Nachkontrollen am 14.11.2023 und 24.11.2023. Die Verstöße vom 29.08.2023 wurden nicht vollumfänglich abgestellt: Bei den Nachkontrollen wurden weiterhin Verstöße bei der Einhaltung von Temperaturanforderungen bei Hackfleisch sowie bei der Rückverfolgung von Fleischerzeugnissen festgestellt.

Datum: 04.12.2023
Lebensmittelunternehmen: Bella Vita, Mittelstraße 62, 10117 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.08.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. Pizza, Käse.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus der Nachkontrollen am 25.09.2023. Die am 21.08.2023 festgestellten Mängel waren weiterhin vorhanden

Datum: 27.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Asia Pavillon, Leipziger Platz 12, 10117 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.05.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Schädlingsbefall (Schaben); Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. zubereitete Speisen.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus Nachkontrollen am 31.05.2023 und 29.06.2023: Die am 30.05.2023 festgestellten Mängel wurden vollständig behoben.

Datum: 27.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Mizu Ramen, Friedrichstraße 115, 10117 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.09.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. Hackfleisch, Hähnchenfleisch.

Datum: 27.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Viti Restaurant, Wilhelmstraße 94, 10117 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.07.2023, 28.07.2023 und 29.07.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Schädlingsbefall (Schaben); Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. zubereitete Speisen.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus der Nachkontrolle am 09.08.2023. Die am 26.07.2023, 28.07.2023 und 29.07.2023 festgestellten Mängel wurden vollständig behoben.

Datum: 14.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Beets & Roots GmbH, Mauerstraße 76, 10117 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.06.2023
Verstoß: Verstöße bei der Einhaltung von Temperaturanforderungen bei der Lagerung und beim Transport, z.B. Salate mit Hühnerfleisch sowie Lachs, Bowls.

Straßen- und Grünflächenamt

Stadtentwicklungsamt

Amt für Bürgerdienste

Bekanntmachung

zur Ermittlung und Neufeststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis aufgrund der teilweisen Wiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 11. Februar 2024 (Hauptwahl vom 26. September 2021).

Wann & wo?
Montag, dem 19. Februar 2024 um 13.00 Uhr,
im Veranstaltungssaal (Würfel), Jobcenter, Müllerstr. 147, 13353 Berlin

Als Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Bericht über den Ablauf der teilweisen Wiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
2. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 75 – Berlin-Mitte
3. Feststellung, welche Bewerberin/welcher Bewerber im Wahlkreis nach dem Ergebnis der ab-gegebenen Erststimmen gewählt ist
4. Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich. Jede Person hat im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes Zutritt.

Jugendamt

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Amt für Soziales

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Amt für Weiterbildung und Kultur

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Aktuelle Informationen aus dem Amt für Weiterbildung und Kultur finden Sie hier

Gesundheitsamt

Allgemeinverfügung zur Isolation von engen Kontaktpersonen und Verdachtspersonen

Um noch schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Coronavirus vorgehen zu können, hatte das Gesundheitsamt eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese ist mit Ablauf des 31. Januar 2022 außer Kraft getreten. Die in der Vergangenheit gültig gewesenen Allgemeinverfügungen finden Sie lediglich zu Dokumentationszwecken nachfolgend verlinkt.

Für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen und Kontakt- sowie Verdachtspersonen galten dessen ungeachtet die Regelungen der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Berlin in ihrer jeweils gültigen Fassung bis zum 13. Februar 2023 fort.

Umwelt- und Naturschutzamt

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Schul- und Sportamt

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Bauleistungen (VOB) und Liefer- und Dienstleistungen (VOL, VOF)

Das Bezirksamt Mitte stellt öffentliche Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) und Liefer- und Dienstleistungen (VOL, VOF) auf die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin. Weitere Informationen

Weitere Ausschreibungen: