Soziale Wohnhilfe (Sozialdienst)

  • Sozialpädagogische Beratung bei Vermittlungshemmnissen und Problemen im Rahmen des Leistungsbezuges beim Jobcenter (§ 16 Abs. 2 SGB II),
  • Beratung und Unterstützung bei bestehender Wohnungslosigkeit und ordnungsbehördlicher Unterbringung,
  • Prüfungs eines Bedarfs auf Unterstützung nach § 67, § 68 SGB XII (z. B. Betreutes Wohnen),
  • Beratung und Unterstützung zur Vermeidung drohender Wohnungslosigkeit,
  • Sozialpädagogische Beratung zur Erlangung von neuem Wohnraum (ggf. in Einzelfällen auch über das “Geschützte Marktsegment”)
  • Sozialarbeit in Ihrem Umfeld – Streetwork
  • Beratung und Unterstützung für geflüchtete Menschen in Wohnheimen

Öffnungszeiten Sozialdienst

Montag 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Dienstag 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Zugang zur Sprechstunde: linke Gebäudeseite, Aufgang D

Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr (Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen)
Zugang über den Haupteingang

Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.

Öffnungszeiten Geschütztes Marktsegment

Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. nur Terminsprechstunde
Do. 09:00 – 12:00 Uhr

Die Anmeldung ist bis 11.30 Uhr möglich!

Termine für den festen Sprechtag am Dienstag können bei den jeweilig zuständigen Sozialarbeitenden oder in der Anmeldung Raum 211 vorgenommen werden.

Flyer der Fachstelle Obdachlosenhilfe - Sozialdienst

  • Flyer_Sozialdienst

    • Sie können Ihre Wohnung verlieren!
    • Vermieter kann vor Gericht ziehen und die Wohnung räumen lassen
    • nach der 1. Mahnung vergeht die Zeit bis zur Räumung sehr schnell
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    Deswegen freuen wir uns, wenn Sie sich so früh wie möglich bei uns melden.
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    Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Mietschulden!
    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Ihre Mietschulden zu übernehmen.
    Für eine schnelle Bearbeitung brauchen wir einige Unterlagen:
    • Personalausweis
    • Nachweise über Einkommen, Vermögen und Schulden
    • Kontoauszüge
    • Mietvertrag und die Post des Vermieters, Räumungsklage
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    Was passiert, wenn die Wohnung nicht gerettet werden kann?
    • Wir beraten Sie zu möglichen Alternativen
    • Wir geben Hinweise zur Wohnungssuche
    • Wir suchen Ihnen eine Unterkunft
    • Wir prüfen, ob eine Vermittlung in das „Geschützte Markt-Segment“ erfolgen könnte (dies ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich)
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    Betreutes Wohnen nach §§ 67, 68 SGB XII
    In Einzelfällen können auch Betreuungsmaßnahmen eingeleitet werden. Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten.
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