Stellenangebote

Vielfalt und Bär

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit beim Bezirksamt Mitte? Vielleicht passen wir ja zusammen. Halten Sie sich nicht zurück, wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Die Bewerbergespräche finden persönlich vor Ort statt. Schwerbehinderte machen uns bitte darauf aufmerksam, welche Erleichterungen bzw. Hilfsmittel Sie im Einzelfall benötigen (z.B. bei Gehörlosigkeit oder Sehbehinderung).

Die Stellenausschreibungen umfassen sämtliche aktuelle Stellenangebote, Ausbildungs- und Praktikumsplätze.Die Liste ist immer aktuell und ändert sich mehrmals wöchentlich. Schauen Sie doch regelmäßig vorbei.

Stellenausschreibungen im Karriereportal

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

    Nach Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ihre Bewerbung wird nun von uns geprüft. Sofern Unterlagen fehlen, bitten wir Sie, diese schnellstmöglich bzw. spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzureichen. Wenn Sie die Auswahlkriterien erfüllen, laden wir Sie in der Regel ca. zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu einem Gespräch ein, denn wir möchten Sie persönlich kennenlernen. Haben Sie uns überzeugt, erhalten Sie nach Abschluss der Auswahlgespräche bereits eine unverbindliche Zusage. Eine verbindliche Zusage können wir Ihnen nach der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen geben. Anschließend kann zeitnah der Arbeitsvertrag unterschrieben werden und wir freuen uns auf Ihren Start im Bezirksamt Mitte.

  • Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren?

    Wir streben an, Stellenbesetzungsverfahren von der Veröffentlichung der Stellenausschreibung bis zur Vertragsunterzeichnung in max. 3 Monaten abzuschließen.

  • Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
    Bitte laden Sie über das Berliner Karriereportal bzw. unsere Homepage unter der jeweiligen Stellenausschreibung folgende Unterlagen hoch:
    • Bewerbungsanschreiben
    • aktueller Lebenslauf
    • Abschlusszeugnis*
    • wenn Berufserfahrung vorhanden: Arbeits-/Zwischenzeugnis/Dienstliche Beurteilung Ihrer aktuellen Tätigkeit (nicht älter als drei Jahre)**
    • ggf. Schwerbehindertenausweis / Nachweis einer Gleichstellung
    • bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (den Vordruck finden Sie hier)

    *Welches Abschlusszeugnis benötigt wird, können Sie der jeweiligen Stellenausschreibung entnehmen, da dies u.a. von den formalen Voraussetzungen der Vakanz abhängt. Wird bspw. ein Bachelorabschluss vorausgesetzt, reichen Sie bitte Ihr entsprechendes Studienabschlusszeugnis ein.
    **Wir können verstehen, dass es unangenehm sein kann, den aktuellen Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis zu bitten. Da ein aktuelles Zeugnis jedoch Bestandteil des Auswahlprozesses ist, wird es benötigt, um Sie bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigen zu können. Wir bitten um Ihr Verständnis.

  • Was erwartet mich im Auswahlgespräch?

    In der Regel finden Auswahlgespräche in Form von strukturierten Interviews statt, d.h. allen Bewerbenden werden dieselben vorformulierten Fragen gestellt. Das mag etwas steif wirken, dient jedoch der Gleichbehandlung sowie Vergleichbarkeit und letztlich der Bestenauslese, zu der wir gemäß Art. 33 GG verpflichtet sind.
    Bei manchen Vakanzen erhalten Sie schon vor dem Gesprächstermin eine Aufgabe, die Ihnen entweder per E-Mail zugesandt oder vor Ort zur Vorbereitung überreicht wird.
    In jedem Fall gilt: wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen!

  • Wer nimmt an dem Auswahlgespräch teil?

    Meist nimmt die direkte Führungskraft sowie eine Kollegin bzw. ein Kollege aus dem Fachbereich sowie der Interne Dienst des Fachamtes an den Auswahlgesprächen teil. Zudem wird je eine Person der Beschäftigtenvertretungen (Frauenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat) eingeladen. Von Ihrer Ansprechperson aus dem Zentralen Bewerbungsbüro werden Sie durch das Gespräch geführt.

  • Was ist ein Anforderungsprofil und wo finde ich es?

    In einem Anforderungsprofil werden Qualifikationen, Kompetenzen und Fähigkeiten beschrieben, die für die Ausübung eines bestimmten Aufgabengebietes erforderlich sind. Daher ist es u.a. Grundlage für Stellenbesetzungsverfahren. Die Bedeutung der einzelnen Kompetenzen für die Tätigkeit geht aus der Gewichtung hervor.

    Die formalen Anforderungen müssen u.a. zwingend erfüllt sein, um im Auswahlverfahren weiter berücksichtigt werden zu können. Aus den fachlichen, persönlichen, sozialen (und Führungs-) Kompetenzen leiten sich die weiteren Auswahlkriterien ab. Im Sinne der Bestenauslese gemäß Art. 33 GG wird die Person ausgewählt, deren Profil am stärksten mit dem Anforderungsprofil übereinstimmt. Einige Kompetenzen können jedoch auch während der Einarbeitungszeit erworben werden. Lassen Sie sich von dem Umfang also bitte nicht abschrecken.

    Sie können das Anforderungsprofil mit Klick auf den Button „Weitere Informationen“ unter der Stellenausschreibung im Berliner Karriereportal abrufen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Stellenausschreibung und das Anforderungsprofil nicht mehr sichtbar, Sie können die Unterlagen bei Ihrer Ansprechperson für das Bewerbungsverfahren erfragen.

  • Wieviel kann ich verdienen?

    Grundsätzliche Informationen zu den Verdienstmöglichkeiten im Land Berlin und die Entgelt- und Besoldungstabellen finden Sie hier.

    Die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe einer Vakanz können Sie der Stellenausschreibung entnehmen.