Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes XXIII-4b

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes XXIII-4b vom 11. Oktober 2016 für das Gelände zwischen den südlichen Grenzen der Grundstücke An der Schule 37, Pestalozzistraße 17-29, Landsberger Straße 13, Landsberger Straße, der südlichen Grenze des Grundstücks Landsberger Straße 9 und deren westlicher Verlängerung und (Straße) An der Schule, sowie einen Abschnitt der Landsberger Straße und eine Teilfläche (der Straße) An der Schule im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches

vom 31. Oktober 2016 bis einschließlich 2. Dezember 2016

  • Montag bis Mittwoch

    von 8.00 bis 16.00 Uhr

  • Donnerstag

    von 9.00 bis 18.00 Uhr

  • Freitag
    sowie nach Vereinbarung

    von 8.00 bis 14.00 Uhr

  • Kontakt: Herr Bela

  • Tel.: (030) 90293-5225

    intern: 9293-5225

öffentlich aus.

Die öffentliche Auslegung findet im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung -, Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin, 4. Etage, Foyer statt.

Der Bebauungsplanentwurf sieht die Festsetzungen eines Sondergebietes „Baufachmarkt Groß- und Einzelhandel“, einer Gemeinbedarfsfläche Schule, eines Gewerbegebietes sowie öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: – pdf-Datei 61 KB

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

+++ Über unser Online-Formular können Sie Ihre Anregungen zu den Bebauungsplanentwürfen abgeben. ++++