Die kommunale Gesundheitsplanung ist ein langfristig angelegter interdisziplinärer Planungsprozess und im § 6 des Berliner Gesundheitsdienstgesetzes geregelt. Die Gesundheitsplanung versteht sich als Instrument zur gezielten Verbesserung der Gesundheitssituation der Bevölkerung im Berliner Bezirk Lichtenberg. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in Abstimmung mit der politischen Leitung Gesundheitskonzepte zu Schwerpunktthemen entwickelt. Zu den Kernaufgaben der Gesundheitsplanung gehören unter anderem:
- einführen, steuern und weiterentwickeln einer strategischen bezirklichen Gesamtgesundheitsplanung
- planen und vernetzen von und mitwirken an der Umsetzung von Angeboten des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- den bezirklichen öffentlichen Gesundheitsdienst im fachübergreifenden Austausch vernetzen und vertreten