Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung einer „Anlaufstelle zur Begleitung der Kampagne Noteingang Lichtenberg 2024-2025“ im Bezirk Lichtenberg

Für die operative und strategische Begleitung der „Kampagne Noteingang“ in Lichtenberg sucht das Bezirksamt einen freien Träger, der über Erfahrung in der Gewaltprävention, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Erfahrung in der Arbeit mit Betroffenen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verfügt. Es werden Kenntnisse über den Bezirk Lichtenberg vorausgesetzt und die Bereitschaft erwartet, die Anlaufstelle engagiert, kreativ und vernetzungsorientiert sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt, lokalen Akteuren und Netzwerkpartnern umzusetzen.

1. Ausschreibungshintergrund und Zielsetzung

Mit der Teilnahme an der seit 2020 durch den Bezirk Lichtenberg umgesetzten Kampagne “Noteingang Lichtenberg” können Lichtenberger Bürger:innen zeigen, dass sie Anfeindungen und Menschenfeindlichkeit in ihren Kiezen nicht tolerieren und sich stattdessen für ihre Mitbürger:innen einsetzen und Zivilcourage zeigen. An der Aktion nehmen unterschiedliche Akteur:innen aus dem Bezirk teil. Neben Sozial- und Jugendeinrichtungen sind auch Geschäfte, Unternehmen, Bars und Cafés vertreten. Bei der Kampagne werden Aufkleber oder Plakate der Aktion Noteingang sichtbar angebracht, damit Betroffenen von jeglicher Gewalt signalisiert wird, dass sie dort einen Zufluchtsort auffinden. Sie zeigen damit, dass Sie im Falle von Anfeindungen im öffentlichen Raum bereit sind, den Betroffenen zur Seite zu stehen und diese Schutz finden. Weitere Informationen zur bisherigen Kampagne finden Sie auf der Seite des Bezirksamtes.

Für die Weiterentwicklung und Begleitung der laufenden Kampagne sucht der Bezirk Lichtenberg einen Träger, der die Kampagnenarbeit fortführt, verstetigt und professionalisiert.

2. Ziele und Aufgabenschwerpunkte

  • Aufbau einer Anlaufstelle für die Kampagne Noteingang Lichtenberg
  • Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch eine große Verbreitung und Bekanntheit der Kampagne sowie des Kampagnenmaterials
  • Förderung der Zivilcourage Lichtenberger Bürger:innen
  • die Förderung des Profils von Lichtenberg als familienfreundlicher und kultursensibler Bezirk, der sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit stellt

Dafür sollen folgende Aufgabenschwerpunkte umgesetzt werden:

  • Erstellung und Design von aktuellem Kampagnenmaterial im aktuellen Corporate Design des Landes Berlins, umfassend Plakate, Informationsflyer, Aufkleber, in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt
  • Werbung neuer Noteingänge sowie Koordination, Akquise und Schulung von Freiwilligen in Zusammenarbeit mit Stadtteilbüros und weiteren sozialen Einrichtungen
  • Aufbau und Stärkung eines Netzwerks im Rahmen der Kampagne mit zivilgesellschaftlichen Initiativen, freien Trägern, Stadtteilbüros, Beratungsstellen, Freiwilligen und dem Bezirksamt sowie weiterer Behörden
  • Erarbeitung und Durchführung von Schulungsangeboten, die für den Ernstfall Handlungsmöglichkeiten und –strategien vermitteln
  • laufendes Unterstützungsangebot zur Begleitung bestehender Noteingänge
  • kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit wie Social-Media, Pressearbeit, Erstellung und Verbreitung von Kampagnen- und Informationsmaterial
  • Aufklärung der potenziellen Zielgruppe der Kampagne, um dieser zu vermitteln, dass sie in Noteingängen Schutz und Unterstützung erfahren können
  • Ggf. zielgruppenspezifische Erstellung von Materialien (wie Übersetzungen in leichte Sprache, Englisch, Arabisch, Farsi, Russisch, Polnisch, Vietnamesisch)

3. Konzeptionelle und sachliche Anforderungen

Die Teilnehmenden am Verfahren legen ein konkret auf den Bezirk und den oben ausgeführten Auftrag bezogenes, praxisorientiertes Konzept zur Umsetzung der Anlaufstelle zur Begleitung der Kampagne Noteingang Lichtenberg 2024-2025 vor. In diesem ist darzustellen, welche bisherigen Erfahrungen, Kompetenzen und Erkenntnisse mit Bezug zum Vorhaben vorhanden sind und wie diese in der täglichen Arbeit wirksam werden. Kenntnisse über sozialräumliche Strukturen im Bezirk Lichtenberg sind dabei wünschenswert.

In der Bewerbung ist zudem auf die konkret beabsichtigte Umsetzung folgender Aufgabenfelder
einzugehen:

  • adressatengerechte Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen und Belange im Themenfeld, ggf. Darstellung innovativer Ansätze, um Geschäfte, Einrichtungen und Freiwillige zu erreichen;
  • Gender- und Kultursensibilität, Wissen über Diskriminierungsformen und deren Ausmaße
  • Art und Umfang angestrebter/bestehender Kooperations- und Netzwerkbeziehungen oder -strukturen im bewerbungsrelevanten Handlungsfeld;
  • Aufbau, Nutzung, Unterstützung oder Weiterentwicklung von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen (bzw. Beratungsstrukturen und -angeboten) im Bezirk
  • Regelmäßige Abstimmung mit dem Bezirksamt durch eine regelmäßige Steuerungsrunde
  • zielgruppengerechte, innovative Strategien und Kompetenzen der Öffentlichkeitsarbeit; insbesondere Erreichbarkeit über soziale Medien und Internetauftritt;
  • Potentiale zur Erschließung von Drittmitteln, Spenden und Sponsoring

Weiterhin sind die geplanten Organisations- und Aufgabenstrukturen zur Umsetzung der Anlaufstelle zur Begleitung der Kampagne Noteingang Lichtenberg 2024-2025 darzustellen. Vorhandene Räume sind nicht vorausgesetzt, jedoch soll auf die Anforderungen an zu suchende Räume eingegangen werden. Die Räumlichkeiten müssen im Bezirk Lichtenberg verortet sein.

Zudem sind die strukturelle Verortung und Begleitung des Beratungs- und Begegnungszentrums innerhalb des Trägers, Aspekte der Qualifikation, Personal- und Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter:innen darzustellen.

Hierbei sind die Verortung der Verwaltung der Finanzen, die Durchführung eventueller Fundraising-Maßnahmen sowie die Qualitätsentwicklung zu beschreiben.

Die nachstehenden Anforderungen gelten für alle Träger, die sich bewerben. Bei
Trägerverbünden gelten diese Anforderungen für den Trägerverbund als solchen bzw. für jeden Träger einzeln.

4. Finanzierung

Die Förderung des Projekts wird als Zuwendung entsprechend der zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) – insbesondere §23 und §44 LHO, mit den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ gewährt. Für die Umsetzung der Anlaufstelle ist für 2024 eine Zuwendungsfinanzierung ab dem 01.07.2024 in Höhe von 40.000,00 € für Personal- und Sachkosten beabsichtigt. Die Zuwendung soll mit dem Ziel der Verstetigung in 2025 in Zuständigkeit des Bezirksbürgermeisterbereichs auf 40.000,00 € erhöht werden.

5. Verfahren

Die Auswahl der Interessent:innen erfolgt auf Grundlage der eingereichten Konzepte und eines Auswahlgesprächs. Grundlage des Auswahlverfahrens sind die einzureichende schriftliche Bewerbung (70% der Gesamtwertung) sowie eine mündliche Präsentation vor einem Auswahlgremium (30% der Gesamtwertung).

Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 22. Kalenderwoche 2024 statt.

6. Formale Erfordernisse/ Anforderungen an den Träger

Die Auswahl der Interessenten erfolgt auf Grundlage der eingereichten Konzepte und eines Auswahlgesprächs. Grundlage des Auswahlverfahrens sind die einzureichende schriftliche Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen müssen neben der Konzeption Folgendes enthalten:

  • Nachvollziehbare Angaben zum Träger:
    • Der Träger verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Abwehr demokratie- bzw. menschenfeindlicher Phänomene, Strukturen und Netzwerke sowie der Initiierung, Aktivierung, Beförderung und Weiterentwicklung demokratischen Engagements und partizipativer Ansätze (inkl. damit zusammenhängender bzw. angrenzender Themenfelder).
    • Der Träger verfügt über praktische Erfahrungen in der Gemeinwesen-, Gremien- und Netzwerkarbeit sowie Koordinierungstätigkeit (vorzugsweise mit Kenntnissen des Bezirks Lichtenberg sowie seiner Strukturen, Prozesse, Themen und Akteure).
    • Der Träger verfügt über hinreichende Erfahrungen in der Durchführung, Abrechnung und Dokumentation von Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Zuwendungsrechts.
    • Der Träger stellt die Qualität seiner Leistungen durch geeignete Maßnahmen sicher (z.B. Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Berichtswesen, Controlling, Qualitätsmanagement).
    • Der Träger ist zur Aufnahme in die Transparenzdatenbank des Landes Berlin verpflichtet.
  • einen Finanzierungsplan einschließlich der Darstellung des geplanten Personaleinsatzes
    (qualifiziertes Personal mit entsprechenden Nachweisen);
  • Angaben zur angestrebten Örtlichkeit der Anlaufstelle im Bezirk sowie zur Ausstattung gegebenenfalls bereits vorhandener Räumlichkeiten

Die Bewerbungsunterlagen des Interessenbekundungsverfahrens sind bis zum Ablauf des 24.05.2024 vollständig wie folgt einzureichen:

  • per E-Mail an: Fabian.Nehring@lichtenberg.berlin.de
    und
  • per Post in jeweils zweifacher Ausfertigung, rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren „Anlaufstelle zur Begleitung der Kampagne Noteingang Lichtenberg 2024-2025“ im Bezirk Lichtenberg an die verfahrensverantwortliche Stelle

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Personal, Finanzen, Wirtschaft, Kultur und Sozialraumplanung
Integrationsbeauftragter (IntB)
Herr Fabian Nehring
Möllendorfstraße 6
10367 Berlin

Gegebenenfalls bestehende Rückfragen richten Sie bitte an Herrn Nehring, Telefon: 030-90296 -3327.

Hinweise

Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist das Datum des Poststempels bzw. der Eingangsstempel der verfahrensverantwortlichen Stelle (ggf. auch der Poststelle oder der Pforte) auf der papiergebundenen Bewerbung maßgebend. Eine ausschließlich elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen (auch per Fax) ist nicht zugelassen.

Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des §55 der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO), bzw. um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Teilnehmenden sind nicht an ihre Bewerbung gebunden. Das Verfahren dient ausschließlich einer Entscheidungsvorbereitung. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber:innen bestehen gegenüber dem Land Berlin oder gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mit der Teilnahme am Verfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eventuelle Kosten, die den Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.