Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende nachvollziehbare Angaben enthalten:
- Angaben zum Träger
- fachliche Konzeption
- Finanzierungsplan und Darstellung des geplanten Personaleinsatzes
- Erfahrungen auf dem Gebiet der „Demenzfreundlichen Kommune“
- sonstige Erfahrungen in Gemeinwesen-orientierter Arbeit, Netzwerkkompetenz und Öffentlichkeitsarbeit
- angestrebte Verortung des Standortes für die „Bezirkliche Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ im Bezirk Lichtenberg (Hinweis: Falls bereits vorhandene Räume im Bezirk genutzt werden sollen, diese bitte konkret mit Lagebeschreibung, Verkehrsanbindung, Größe sowie Aussagen zur Barrierefreiheit benennen.)
Die Bewerbungsunterlagen des Interessenbekundungsverfahrens sind bis zum Ablauf des 02.05.2024 vollständig in einem verschlossenen Umschlag bei der verfahrensverantwortlichen Stelle und mit der folgenden Aufschrift einzureichen:
Nicht öffnen!
Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren
„Bezirkliche Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“
an
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abt. Soziales, Gesundheit und Bürgerdienste
OE QPK – Jennifer Ebert
10360 Berlin
Ggf. bestehende Rückfragen richten Sie bitte an die zuständige Mitarbeiterin in der OE Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Jennifer Ebert unter Tel. 90296-4511 oder per E-Mail an jennifer.ebert@lichtenberg.berlin.de.
Hinweise
Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete, nicht ordnungsgemäß verschlossene, nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten verfahrensverantwortlichen Stelle eingegangene Bewerbungen werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungen können per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst oder auch unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten der verfahrensverantwortlichen Stelle (Bezirksamt) abgegeben werden.
Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist das Datum des Poststempels bzw. der Eingangsstempel der verfahrensverantwortlichen Stelle auf der papiergebundenen Bewerbung maßgebend. Eine ausschließlich elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist nicht zugelassen.
Bei Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des § 55 der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) bzw. um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Teilnehmenden sind nicht an ihre Bewerbung gebunden. Das Verfahren dient ausschließlich einer Entscheidungsvorbereitung. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der sich bewerbenden Träger bestehen gegenüber dem Land Berlin oder gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mit der Teilnahme am Verfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eventuelle Kosten, die den Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.