Ladestationen auf privaten Grundstücken
Die Errichtung von Ladestationen auf privaten Grundstücken erfordert eventuell eine Baugenehmigung, aber keine weiteren Genehmigungen. Ob eine Baugenehmigung notwendig ist können Sie der Landesbauordnung entnehmen. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Ladestationen auf privaten Grundstücken.
Die Bauordnung des Landes Berlin wird zur Zeit novelliert – aller Voraussicht nach wird die Neufassung eine Regelung enthalten, die Ladestationen vom Baugenehmigungsverfahren befreit.
Eine Teilnahme am Berliner Modell für Ladeinfrastruktur ist möglich, aber nicht notwendig. Die einzigen technischen Voraussetzungen sind die Erfüllung der Ladesäulenverordnung. Dies ist nur dann nötig, wenn die Ladestation öffentlich zugänglich ist. Private “Wallboxen”, die nur für die Nutzung durch Mieter/Eigentümer vorgesehen sind, sind von dieser Regelung befreit.
Alle Ladestationen sind dem Betreiber des Stromnetzes anzuzeigen.
Öffentliche Ladestationen an öffentlichen Straßen
Orte an denen sich bereits Ladestationen befinden sowie orte, an denen Betreiber Interesse bekundet haben dort eine weitere Ladestation aufzubauen finden sie hier: Karte im Geoportal (blaue Kreise=Ladestation vorhanden, rote Fläche = hier hat ein Betreiber voraussichtlich Interesse eine Ladestation neu aufzubauen)
Die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen im öffentlichen Straßenraum erfordert ein Sondernutzungserlaubnis, eine straßenrechtliche Anordnung und eine Teilnahme am “Berliner Modell für Ladeinfrastruktur”. Dies steht allen Interessierten Betreibern von Ladestationen offen, es erfolgt keine Vorauswahl oder Konzessionierung, allerdings stehen dafür nur gut 1000 Standorte in der Stadt zur Verfügung. Ob noch freie Standorte zur Verfügung stehen finden Sie bezirksscharf auf den Internetseiten der zuständigen Senatsverwaltung.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Ladestationen beantragen
Zur Zeit bietet weder das Land Berlin noch das Bezirksamt eine Möglichkeit an, Ladestationsstandorte zur Realisierung vorzuschlagen. Das Programm “Be-Emobil” ist ausgelaufen.
Interessierte können sich an Unternehmen wenden, die in Berlin Ladestationen im öffentlichen Straßenraum aufstellen dürfen, und dort nachfragen – eine Übersicht dieser Unternehmen wird bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geführt.