Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitungen)

Ölabscheider

Voller Leichtflüssigkeitsabscheider

Worum geht es?

Bei der Abwasserbehandlung im Klärwerk lassen sich viele Schadstoffe nicht mehr entfernen und gelangen somit in die Gewässer bzw. Böden. Deshalb sind sie bereits am Entstehungsort, wo die Abwässer noch unverdünnt sind, durch spezielle Techniken gering zu halten.

Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen, sogenannte Indirekteinleitungen, ist die Indirekteinleiterverordnung (IndV). Ihre Gültigkeit beschränkt sich auf das Land Berlin. Bei der Beurteilung einer Abwassereinleitung sind neben der Indirekteinleiterverordnung das Wasserhaushaltsgesetz, das Berliner Wassergesetz sowie die Abwasserverordnung heranzuziehen.

Genehmigungspflicht

Die Einleitung von Abwässern aus verschiedenen gewerblichen Betrieben, Krankenhäusern, Arztpraxen, Instituten, Lehreinrichtungen, Energieerzeugungsanlagen, Schwimmbädern usw. kann unter die Regelungen der Indirekteinleiterverordnung fallen. Die Prüfung, ob eine Einleitung der behördlichen Genehmigung bedarf, obliegt dem jeweils zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt. Ausschlaggebend sind der Herkunftsbereich des Abwassers, die Abwassermenge bzw. die Art und Menge der Schadstoffe im Abwasser. Einen Antrag auf Genehmigung können Sie formlos bei Ihrem örtlich zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt stellen.

Die Herkunftsbereiche, deren Indirekteinleitung genehmigungsbedürftig sein kann, sind in der Abwasserverordnung (AbwV) und ihren 44 Anhängen aufgeführt. Nachfolgend finden Sie die in Berlin am häufigsten vorkommenden genehmigungspflichtigen Einleitungen:

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Für die Einleitung von Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen oder gleichwertigen Einrichtungen, die der Bauart nach zugelassen sind und den Anforderungen der Abwasserverordnung an die Abwasserqualität genüge tun, ist in Berlin die Genehmigungspflicht durch eine Anzeigepflicht ersetzt worden. Treffen die genannten Bedingungen im Einzelfall nicht zu, ist jedoch weiterhin eine Genehmigung erforderlich.

Für folgende Anhänge der Abwasserverordnung (AbwV) ist das Anzeigeverfahren bei Verwendung der eingeführten Formulare möglich:

Die dem Anzeigeverfahren unterliegenden Abscheideranlagen sind regelmäßig nur durch vom Land Berlin zugelassene Sachverständige Stellen zu prüfen. Berichte anderer Prüfer können von den Umwelt- und Naturschutzämtern nicht anerkannt werden.

Sie können die Anzeigeformulare sowie die Listen der Sachverständigen Stellen hier herunterladen.

Formulare / Broschüren / Merkblätter

Gesetze / Vorschriften

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Abwasserverordnung (AbwV)
  • Berliner Wassergesetz (BWG)
  • Indirekteinleiterverordnung (IndV)