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Dott (ehem. Tier)

Dott E-Scooter

Die Firma Dott (ehemals Tier) verleiht E-Scooter nach dem Sharing-Prinzip.

Hinweis: Die Firmen Tier und Dott haben sich zusammengeschlossen. Ab dem 21. Oktober 2024 tritt die Marke Tier nur noch unter dem Namen Dott auf. Nutzer:innen können sich die E-Scooter und E-Bikes nur noch über die Dott-App ausleihen.

Seit Juni 2019 bietet das Berliner Unternehmen Tier auch in Berlin E-Tretroller nach dem Sharing-Prinzip an. Seit Oktober 2024 tritt Tier unter dem Markennamen Dott auf.

Anmeldung

Bevor die E-Scooter ausgeliehen werden können, müssen Nutzer sich über die kostenlose App des Anbieters anmelden. Außerdem werden Nutzer aufgefordert, die Kreditkartendaten im Konto zu hinterlegen, denn die Fahrten mit den Rollern werden über diese gezahlt. Auch das Zahlen mit Paypal ist möglich. Das Mindestalter für die Ausleihe eines E-Tretrollers von Dott beträgt 18 Jahre.

Ausleihe und Tarife

Die Ausleihe der E-Scooter funktioniert über die App. Das Entsperren eines Scooters erfolgt über ein Scan oder einen Button. Anschließend werden Anweisungen über die App gegeben und die Fahrt kann beginnen. Nach Erreichen des Fahrtziels wird der elektrische Roller wieder über einen Button gesperrt. Die E-Scooter von Dott (ehem. Tier) sind auch Teil des Jelbi-Projektes zwischen der BVG und Sharing-Anbietern, weshalb die Scooter auch an den Jelbi-Stationen in Berlin ausgeliehen werden können. Der Preis für eine Fahrt mit dem E-Tretroller setzt sich aus einer festen Gebühr für die Aktivierung und einem Minutenpreis zusammen. In Berlin kostet die Aktivierung eines Rollers einen Euro, anschließend wird die Fahrzeit minutengenau abgerechnet.

Nutzungsbereich und Rückgabe

Die E-Scooter von Dott dürfen überall innerhalb des definierten Bereichs gefahren und wieder abgestellt werden. Der Parkplatz für den Roller muss öffentlich und allen zugänglich sein. Der Mietvorgang wird einfach über die App beendet.

Wichtig: Keine E-Scooter auf Gehwegen

Der Gehweg und Fußgängerzonen sind für die E-Tretroller tabu. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Scooter dürfen nicht auf Gehwegen oder in Einfahrten geparkt werden, sondern müssen auf öffentlichen Parkplätzen oder Sammelparkplätzen abgestellt werden.

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