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Mit dem Fahrrad S- und U-Bahn nutzen
In Berlin können Radfahrer ihr Fahrrad auch in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren- allerdings nicht in allen. mehr
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Fahrkarten, Tarifzonen und Linienpläne des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin.
Mit einem gültigen Fahrschein können in Berlin alle öffentlichen Verkehrsmittel der BVG und der Bahn- S-Bahnen, U-Bahnen, Busse, Straßenbahn/ Tram und Fähren- genutzt werden. Der Preis für die Fahrkarte richtet sich nach Tarifzone und Gültigkeitsdauer.
In Berlin gelten drei Tarifzonen: AB, BC und ABC. Die Tarifzone AB umfasst das Stadtgebiet bis zur Stadtgrenze, der Bereich ABC zusätzlich das Berliner Umland und Potsdam.
Mit dem sogenannten Einzelfahrausweis kann eine Person zwei Stunden lang durch die Stadt fahren, aber nicht in die Richtung des Ausgangspunkts zurückkehren.
Preise:
Tarif AB: 3,50 Euro; ermäßigt: 2,20 Euro
Tarif BC: 4 Euro; ermäßigt 2,70 Euro
Tarif ABC: 4,40 Euro; ermäßigt: 3,20 Euro
Mit einer Fahrkarte Kurzstrecke für 2,40 Euro, ermäßigt 1,90 Euro kann man drei Stationen mit S- und U-Bahnen fahren, umsteigen ist erlaubt. Bei Bus und Tram sind sechs Stationen erlaubt, aber ohne Umsteigen.
Kleinkinder bis zum Alter von 6 Jahren fahren in Begleitung kostenlos und brauchen keinen Fahrschein. Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahren kosten den Ermäßigungstarif für 2,20 Euro (Tarifzone AB).
Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke können alle Verkehrsmitteln des VBB kostenlos fahren. Auch bei Berechtigung einer ständigen Begleitung fahren auch eine Begleitperson und ggf. ein Hund unentgeltlich mit.
Mit einer Tageskarte kann ab Entwertung 24 Stunden lang beliebig viele Fahrten unternehmen. Beim Regeltarif ist die Mitnahme von bis zu drei Kindern bis 14 Jahren erlaubt. Die 24-Stunden-Karte kostet für den Bereich AB 9,90 Euro, ermäßigt 6,50 Euro.
Die 7-Tage-Karte gilt für sieben aufeinanderfolgende Kalendertage. Sie ist gültig ab dem Tag der Entwertung und kostet 41,50 Euro für den Tarifbereich AB. Die Gültigkeit endet am 7. Kalendertag um 24 Uhr.
Mit dem 29-Euro-Ticket können alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs (Regionalbahn, S-Bahn, U-Bahn, Tram und Bus) innerhalb des Tarifbereichs AB für den Preis von 29 Euro im Monat genutzt werden. Das Ticket ist personengebunden und ein Abo, das nach 12 Monaten Vertragsbindung monatlich kündbar ist. Es kann online oder in den BVG-Kundenzentren erworben werden und wird als Handyticket oder alternativ als Plastikkarte ausgegeben. Die Mitnahme von Kindern unter 6 Jahren oder eines Hundes ist erlaubt.
Hinweis: Das 29-Euro-Ticket wird zukünftig nicht mehr angeboten. Zu welchem Termin genau das Ticket eingestellt wird, ist noch nicht bekannt.
Fahrkarten kann man an den Automaten auf den Bahnsteigen der S- und U-Bahn kaufen. Die Automaten sind auch mehrsprachig ausgelegt. Wer vor Fahrantritt noch keine Fahrkarte für den Bus gelöst hat, kann ein Ticket beim Busfahrer erwerben. Zum Zahlen können die Giro- sowie die gängigen Kreditkarten, die digitalen Services Apple oder Google Pay, sowie die wiederaufladbare BVG-Guthabenkarte genutzt werden. Barzahlung ist nicht möglich. In der Tram stehen Automaten zum Kauf vor Ort. In größeren Bahnhöfen gibt es Verkaufsstellen der S-Bahn und der BVG. Außerdem können Tickets über die kostenlose App der Berliner Verkehrsbetriebe erworben werden. Die kostenlose BVG-App "FahrInfo Plus" bietet Fahrgästen mit Android und iOS-Smartphones eine komfortable Handyticket-Funktion und mehr. Seit Oktober 2021 gibt es die BVG-Guthabenkarte. Mit einem Guthaben, das auf die Karte geladen werden kann, können Fahrgäste in Busse und den Kundenzentren zahlen.
Fahrkarten müssen vor Fahrtantritt entwertet werden durch Abstempeln in einem der gelben oder roten Kästen auf den Bahnsteigen, in Bussen oder in der Tram. Ein nicht entwerteter Fahrschein gilt bei einer Kontrolle als ungültig.
Wer in Berlin ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, muss ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" von 60 Euro zahlen. Auch wer nur vergessen hat, seine Fahrkarte zu entwerten, fährt schwarz und muss die Strafgebühr zahlen. Leider kennen die Damen und Herren Kontrolleure- die übrigens in zivil auftreten- auch bei unwissenden Besuchern kein Pardon! Wird man erwischt, muss man seine Personalien nachweisen können, sonst könnte sogar noch die Polizei dazu gerufen werden.
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