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Flughafen Berlin Brandenburg (BER)
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Hektik am Flughafen: Wann muss man spätestens am Gate sein? Wer haftet, wenn man den Flieger verpasst? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Stehen Urlauber im Stau oder der Zug verspätet sich, kann es am Flughafen ganz schön eng werden. Viele fragen sich dann: Wie kurz vor Abflug darf ich noch einchecken? Was mache ich, wenn am Schalter eine riesige Schlange vor mir steht? Und schaffe ich es dann noch mal kurz in den Duty-Free-Shop? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
«Entscheidend ist die Information von der Fluggesellschaft», sagt Lufthansa-Sprecher Jan Bärwalde. Die Abflugzeit steht zum Beispiel auf der Buchungsbestätigung oder auf der Bordkarte. Bärwalde rät, einen Tag vor Abflug die Uhrzeit noch einmal bei der Fluggesellschaft zu überprüfen. Nach dieser Angabe sollten sich Fluggäste richten- auch wenn etwa auf der Webseite des Flughafens etwas anderes steht. Flughäfen liefern zwar meist auch Informationen über die Flugzeiten, sind aber laut dem Reiserechtler Paul Degott immer nur Zweitquelle.
Auch das legt die Fluggesellschaft fest. Die Zeiten schwanken dabei- je nachdem, ob es ein Langstreckenflug oder ein Inlandsflug ist, welche Klasse gebucht wurde und ob Gepäck aufgegeben werden muss. Meist schließen die Check-In-Schalter zwischen 30 und 60 Minuten vor Abflug. Bärwalde rät: «Man sollte bei der Anreise immer einen Puffer einbauen.» Das empfiehlt auch Dieter Hulick, Sprecher des Frankfurter Flughafens Fraport: Für einen Interkontinentalflug sollten Fluggäste wegen der Sicherheitskontrollen zwei bis zweieinhalb Stunden vorher da sein. Auch zu Ferienbeginn sollten Flugreisende etwas mehr Zeit einplanen, weil es zu Staus und längeren Wartezeiten kommen kann.
Für die Anreise zum Flughafen ist jeder selbst verantwortlich. Dabei müssen Reisende auch Staus und Zugverspätungen einplanen, sagt Reiserechtler Degott. Anders ist das bei Kombiangeboten wie Rail&Fly: Dann muss der Reiseveranstalter dafür geradestehen, wenn der Zug nicht pünktlich ist. Ähnlich ist das bei Anschlussflügen. Haben Passagiere alle Teilstrecken bei einer Fluggesellschaft gebucht, muss sich die Airline um einen Ersatz kümmern. «Dann übernehmen wir natürlich die Verantwortung», sagt Bärwalde. Pech haben jedoch Passagiere, wenn sie die Teilstrecken bei verschiedenen Gesellschaften gebucht haben. Dann gibt es lediglich bei Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Wer am Check-In-Schalter steht und merkt, dass ihm die Zeit davonläuft, muss irgendwann ein Signal geben: «Achtung, bei mir wird's langsam eng», rät Degott. Doch auch die Fluggesellschaften seien verpflichtet, die Schlangen abzugehen und zu fragen, ob jemand schnell einchecken müsse. «Wenn es knapp wird, dann versuchen wir, die Passagiere an der Schlange vorbeizuschleusen», bestätigt Bärwalde von der Lufthansa. Bei den Sicherheitskontrollen ist das ähnlich: In Frankfurt etwa gibt es «Fast Lanes» für Reisende, die schnell zum Gate müssen.
«Wenn es knapp wird, müssen Sie gucken, dass Sie unverzüglich zum Gate kommen», sagt Degott. Trotzdem kaufen viele Leute noch ein- und verpassen dann den Flieger. «Das passiert häufiger, als man denkt», warnt Bärwalde. Viele Fluggesellschaften rufen die säumigen Passagiere aus. In Frankfurt zeigen die Anzeigetafeln hinter der Passkontrolle an, wie lange der Weg zum Flugsteig noch ist.
Passagiere mit Einschränkungen sollten möglichst schon beim Buchen einen Hilfsdienst anfordern, rät der Flughafen München. Spätestens beim Einchecken müssten Passagiere sagen, dass sie Hilfe brauchen, meint Degott. In der Europäischen Union sind alle Flughäfen verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten - also zum Beispiel elektronische Wagen, die Passagiere zum Gate oder bis zum Flugzeug fahren.
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