Der Rechnungshof von Berlin hat den Senat im Rahmen eines Berichtes nach § 88 Abs. 2 LHO auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen in Bezug auf die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) beraten. mehr
Der Rechnungshof prüft in gesetzlich vorgesehenen Fällen die Haushalts- und Wirtschaftsführung von juristischen Personen privaten Rechts, z. B. bei beste-henden gesetzlichen Zuschuss- oder Garantieverpflichtungen Berlins. Darüber hinaus ist der Rechnungshof zur Prüfung von juristischen Personen privaten mehr
Achtung: Seit dem 1. November erreichen Sie den Rechnungshof von Berlin unter einer neuen Telefonnummer: +49 30 901679-0. Die Durchwahlen sind unverändert. mehr
Achtung: Seit dem 1. November erreichen Sie den Rechnungshof von Berlin unter einer neuen Telefonnummer: +49 30 901679-0. Die Durchwahlen sind unverändert. mehr
Der Rechnungshof von Berlin stellt einen neuen Leistungsbericht vor, um außerhalb des jährlichen Berichts über sich und seine Tätigkeit zu informieren. Schwerpunkt ist eine Bestandsaufnahme, inwieweit Schlussfolgerungen und mehr
Die Stellungnahme des RBB hat der Rechnungshof in seinem abschließenden Bericht nach § 37 Satz 3 MStV berücksichtigt. Der abschließende Bericht entspricht inhaltlich dem im Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs veröffentlichten Beitrag zur Prüfung des RBB. mehr
In einer gemeinsam abgestimmten Prüfung haben der Rechnungshof von Berlin und der Landesrechnungshof Brandenburg ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) geprüft. mehr
Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2021 (Bd. 2) 10 Allgemeines 1 Vorbemerkungen 1 Der Rechnungshof prüft die Rechnungen sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins. Er berichtet darüber jährlich dem Abgeordnetenhaus und unterrichtet gleichzeitig mehr
Achtung: Seit dem 1. November erreichen Sie den Rechnungshof von Berlin unter einer neuen Telefonnummer: +49 30 901679-0. Die Durchwahlen sind unverändert. mehr
Der Rechnungshof veröffentlicht heute seinen Leistungsbericht 2014 und setzt damit die Berichterstattung über die aus seinen Jahresberichten gezogenen Konsequenzen fort. Darüber hinaus informiert der Rechnungshof in diesem Bericht über seine Aufgaben und die Rahmenbedingungen seiner Arbeit. mehr
Finanzausstattung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) und dem Abgeordnetenhaus im Jahr 2013 über einen Vergleich der Komischen Oper Berlin und der Volksoper Wien GmbH berichtet. mehr
Der Rechnungshof von Berlin (Rechnungshof) hat das Beteiligungsmanagement und -controlling einzelner Beteiligungen des Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) geprüft. mehr
Erklärungen der Präsidentenkonferenzen. 2023: Münchner Erklärung - Rechnungshöfe des Bundes und der Länder fordern: Notlagenkredite nicht überdehnen, Schuldenbremse einhalten, Schwachstellen bei Krisenbewältigung beseitigen. DOWNLOAD-Dokument. mehr
Der Rechnungshof ist gemäß Art. 95 Verfassung von Berlin (VvB) eine unabhän-gige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit. mehr
Der Rechnungshof hat nach § 37 Satz 4 Medienstaatsvertrag (MStV) darauf zu achten, dass die Wettbewerbsfähigkeit des geprüften Beteiligungsunternehmens nicht beeinträchtigt wird und insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mehr
Der Rechnungshof von Berlin (Rechnungshof) hat die Verwaltung des Anlage- vermögens des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), insbesondere des Sach- anlagevermögens der Geschäftsjahre 2017 bis 2019, geprüft. mehr
In einer gemeinsam abgestimmten Prüfung haben der Rechnungshof von Berlin und der Landesrechnungshof Brandenburg ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) geprüft. mehr
Gesetzliche Grundlagen des Rechnungshofs von Berlin. 1. Auszug aus der Verfassung von Berlin. 2. Rechnungshofgesetz. Inhaltsübersicht. 3. Auszug aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz. 4. mehr