Der Rechnungshof beanstandet anhand von Einzelfällen unnütze Geldausgaben, entgangene Einnahmen sowie ineffektives oder nicht korrektes Verwaltungshandeln. Sein besonderes Augenmerk gilt strukturellen oder exemplarischen Verfahrensmängeln. Der Rechnungshof erwartet deshalb, dass nicht nur die geprüften Stellen, sondern alle Behörden und ... plus