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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 32600 für Zinsen

Ausführungsvorschriften über den Einsatz von Vermögen ...

Der Vermögensschutz gilt hier auch für Zinsen. (9) Eine Gefährdung liegt dagegen nicht vor, soweit die Beschaffung oder Erhaltung des angemessenen Hausgrundstücks auch ohne Rückgriff auf das einzusetzende Vermögen möglich ist. mehr

Zulässige Miethöhe – Mieterhöhungen

Das Mietpreisrecht, welches die Frage nach der zulässigen Miethöhe beantwortet und die einzelnen Mieterhöhungsmöglichkeiten regelt, ist je nach Wohnungsart unterschiedlich: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), hier insbesondere die §§ 556 bis 561 BGB, gelten für alle nicht preisgebundenen Wohnungen. Bei den bis zum Jahr 2002 geförderten ... mehr

Schulden des Landes Berlin: Stetiger Abbau für eine solide Zukunft

Aufgrund massiver Einnahmeeinbrüche und erheblicher Mehrausgaben im Zuge der Corona-Pandemie stieg die Verschuldung des Landeshaushalts im Haushaltsjahr 2020 jedoch stark an. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zur Schuldenentwicklung Berlins beantwortet. mehr

Wohngeld / Land Berlin

Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie hoch es dann ausfällt, hängt im Wesentlichen davon ab: wie hoch Ihr Einkommen ist, wie hoch Ihre Miete (für Mieter) bzw. Ihre Belastung (für Eigentümer) ist und. wie viele andere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist. mehr

Wohnraumförderung durch die IBB - Service Berlin

Diese Anzahl von Wohnungen wird jeweils hälftig an Haushalte mit einem Einkommen bis einschließlich 140 % und an Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 140 % und bis 220 % der Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 WoFG vergeben. Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen. mehr

Fragen und Antworten zur Schuldenbremse

Ausnahmen gibt es nur im Fall von Naturkatastrophen und unverschuldeten Notlagen sowie für den Fall einer Rezession. So sieht es Artikel 109 Grundgesetz verbindlich vor. Der Grund: Haushaltsmittel sollen öffentliche Leistungen finanzieren, nicht den Schuldendienst beziehungsweise die Zinsen. mehr

Grundbuch - Zwangshypothek-Eintragung - Service Berlin

Wenn Sie eine Geldforderung aus einem Urteil oder einem anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in die Immobilie (z.B. Grundstück) des Schuldners oder der Schuldnerin vollstrecken. Dazu müssen Sie zunächst die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beantragen. mehr

Doppelbesteuerungsabkommen Ansässigkeitsbescheinigung - Service Berlin

Häufig verlangt der ausländische Staat z.B. dann eine Bescheinigung über die Ansässigkeit im Sinne eines DBA, wenn Sie im Ausland die Freistellung oder Erstattung von dort erhobenen Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren beantragen. mehr

Senat beschließt neue, marktübliche Erbbauzinssätze: Attraktivere ...

Aus der Sitzung des Senats am 8. Juni 2021: Für den Berliner Erbbaurechts- und Grundstücksmarkt wurde eine aktuelle Marktanalyse durchgeführt, die zur Ermittlung neuer, marktüblicher Erbbauzinssätze geführt hat. Die neuen Sätze gelten für künftige Erbbaurechtsverträge des Landes. mehr

Kapitalvermögen - Besteuerung - Dienstleistungen - Service Berlin

Die Einkommensteuer auf Kapitalerträge ist seit dem 01.01.2009 in der Regel durch den Steuerabzug (Abgeltungsteuer) von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten und die Kapitalerträge müssen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. mehr

FAQ Nichtveranlagungs-Bescheinigungen

Eine NV-Bescheinigung dient dazu, dass Ihr Kreditinstitut keine Kapitalertragsteuer auf Ihre Kapitalerträge (z. B. Zinsen) einbehält. Mit der NV-Bescheinigung bescheinigt Ihr Finanzamt, dass Sie voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. mehr

FAQ Liegenschaften

In der ersten Stufe des Anmietungsprozesses prüft die SenFin den flächenmäßigen Bedarf einer geplanten Anmietung. Es wird geprüft, ob der Bedarf transparent begründet ist und eine Portfoliostrategie besteht. Anhand der Flächenbilanz der Verwaltung wird ermittelt, ob die Flächen effektiv ausgelastet sind. mehr

Kapitalvermögen - Besteuerung - Dienstleistungen - Service Berlin

die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (z. B. Zinsen aus Privatdarlehen, ausländische Kapitalerträge), Sie kirchensteuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielt haben, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde, Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen ... mehr

Haushalts-ABC

Alle zur Bewirtschaftung der Gebäude und Flächen anfallenden Kosten (kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen auf eigene Gebäude, kalkulatorische Zinsen auf Grundstücke, Mieten, Nebenkosten wie Energie und Müllabfuhr). Aus diesen Kosten und der Fläche des verwalteten Gebäudes wird dann der Kostensatz der ... mehr

Steueransprüche - Dienstleistungen - Service Berlin

Steueransprüche entstehen aus dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis heraus und setzen voraus, dass ein bestimmter Tatbestand eines Steuergesetzes verwirklicht wird, der eine Leistungspflicht begründet (§ 38 Abgabenordnung). mehr

Kleines ABC des Haushalts

Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen auf eigene Gebäude, kalkulatorische Zinsen auf Grundstücke, Mieten, Nebenkosten wie Energie und Müllabfuhr). Investitionsausgaben mehr

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, sonstige Sachen, Forderungen und sonstige Rechte soweit sie verwertbar sind, das heißt veräußert oder einer wirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden können. Auch ein Vermögen im Ausland ist grundsätzlich einzusetzen. mehr

Kapitalertragsteuer - Befreiung - Dienstleistungen - Service Berlin

Kapitalertragsteuer - Befreiung. In bestimmten Fällen können Sie den Steuerabzug von Kapitalerträgen von vornherein vermeiden: Freistellungsauftrag. Wenn Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 € bzw. 1.602 € bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen jährlich nicht übersteigen, reicht ein ... mehr

Berliner Haushaltsrecht (LHO und AV)

Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) in der Fassung vom 9. Februar 2023. Inhaltsverzeichnis Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan mehr

FAQ Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei Schenkungen unter Lebenden sind auf den gestundeten Betrag 0,5 % Zinsen pro Monat zu entrichten. Wer ist zur Abgabe einer Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung verpflichtet und wann? Von jedem Todesfall erhält das Finanzamt durch die Standesämter Mitteilung. mehr