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Berliner Haushaltsrecht (LHO und AV)

Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) in der Fassung vom 9. Februar 2023. Inhaltsverzeichnis Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan plus

Kapitalvermögen - Besteuerung - Dienstleistungen - Service Berlin

die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (z. B. Zinsen aus Privatdarlehen, ausländische Kapitalerträge), Sie kirchensteuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielt haben, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde, plus

Doppelbesteuerungsabkommen Ansässigkeitsbescheinigung - Service Berlin

Häufig verlangt der ausländische Staat z.B. dann eine Bescheinigung über die Ansässigkeit im Sinne eines DBA, wenn Sie im Ausland die Freistellung oder Erstattung von dort erhobenen Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren beantragen. plus

Kapitalertragsteuer - Befreiung - Dienstleistungen - Service Berlin

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben plus

Fragen und Antworten zur Schuldenbremse

Der Grund: Haushaltsmittel sollen öffentliche Leistungen finanzieren, nicht den Schuldendienst beziehungsweise die Zinsen. Müssen die auf Ausnahmen beruhenden Schulden zurückgezahlt werden? Kreditaufnahmen im Fall einer Naturkatastrophe oder einer unverschuldeten, erheblichen Notlage sind nach dem Grundgesetz planmäßig und in einem ... plus

Zulässige Miethöhe – Mieterhöhungen

Kapitalkosten, also die Zinsen des zum Bau eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals, Bewirtschaftungskosten, also die Abschreibungs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie das Mietausfallwagnis. Die IBB genehmigt dann der Bauenden die Erhebung einer Durchschnittsmiete pro Quadratmeter, die sich aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt. plus

Was kostet wo wie viel?

den kalkulatorischen Zinsen handelt es sich um fiktive Kosten, welche die Kapitalbindung abbilden sollen. plus

Kapitalvermögen - Besteuerung - Dienstleistungen - Service Berlin

die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (z. B. Zinsen aus Privatdarlehen, ausländische Kapitalerträge), Sie kirchensteuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielt haben, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde, Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen ... plus

Finanzamt Lichtenberg

Arbeiten beim Finanzamt bedeutet die Zukunft der Stadt Berlin mitzugestalten. Wir bieten ein breit gefächertes Aufgabengebiet, zukunftsorientierte Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und nicht zuletzt einen sicheren Arbeitsplatz. plus

Steueransprüche - Dienstleistungen - Service Berlin

Zinsen, • Säumniszuschläge, • Zwangsgelder zu den Steueransprüchen. Voraussetzungen. Keine Voraussetzungen erforderlich Erforderliche Unterlagen. Keine Unterlagen benötigt Formulare. Steuerklärungsvordrucke Gebühren. Keine Rechtsgrundlagen § 3 Abgabenordnung – Steuern, steuerliche Nebenleistungen ... plus

FAQ Nichtveranlagungs-Bescheinigungen

Eine NV-Bescheinigung dient dazu, dass Ihr Kreditinstitut keine Kapitalertragsteuer auf Ihre Kapitalerträge (z. B. Zinsen) einbehält. Mit der NV-Bescheinigung bescheinigt Ihr Finanzamt, dass Sie voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Eine Beantragung kann sinnvoll sein, wenn Ihre Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag ... plus

Pressemitteilung zum Jahresbericht 2022

Zum anderen sind der neue Schuldenhöchststand des Berliner Kernhaushalts von 66 Milliarden Euro Ende 2021 und die Schuldenstände der Landesunternehmen – bei wieder steigenden Zinsen – mit hohen Risiken verbunden. So sind bereits in der aktuellen Finanzplanung für 2026 Zinsausgaben für den Kernhaushalt von 1,7 Milliarden Euro ... plus

im deutschen Mahnverfahren beantragen - Service Berlin

Was ist das deutsche Mahnverfahren? Wenn Sie Gläubiger einer Geldforderung sind – d. h., wenn Ihnen z. B. eine Person oder ein Unternehmen (Gegenseite) Geld schuldet – und wenn zu erwarten ist, dass die Gegenseite Ihrer Geldforderung nicht widerspricht, können Sie den Erlass eines Mahnbescheides anstatt eines Klageverfahrens beantragen. plus

Ausführungsvorschriften über den Einsatz von Vermögen ...

Der Vermögensschutz gilt hier auch für Zinsen. (9) Eine Gefährdung liegt dagegen nicht vor, soweit die Beschaffung oder Erhaltung des angemessenen Hausgrundstücks auch ohne Rückgriff auf das einzusetzende Vermögen möglich ist. plus

Wohnraumförderung durch die IBB - Service Berlin

Sofern Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. plus

Schulden des Landes Berlin: Stetiger Abbau für eine solide Zukunft

In zahlreichen öffentlichen Haushalten von Bund, Länder und Gemeinden sind in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Schulden aufgenommen worden. Diese dienten der Schließung der Lücke zwischen den jährlichen Einnahmen und Ausgaben. Durch diese Praxis sind mit der Zeit in einigen Haushalten ... plus

Stiftungen: Arten, Rechtsformen und Alternativen

Nur die Nutzungen (Zinsen, Dividenden etc.) dürfen ausgegeben werden. Das Grundstockvermögen einer Stiftung muss deshalb so groß sein, dass dessen Erträge ausreichen, um den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen. Besonderheiten bestehen bei den sogenannten Verbrauchsstiftungen, die auf bestimmte Zeit errichtet werden und ... plus

Grundbuch - Zwangshypothek-Eintragung - Service Berlin

Erstellen Sie bitte eine Liste aller Forderungen, die Sie geltend machen wollen. Die Liste muss auch bereits geleistete Zahlungen des Schuldners bzw. der Schuldnerin enthalten. Für eventuelle Zinsen müssen Sie die Zinshöhe und den Zinsbeginn angeben. Die Zinsen sind nicht auszurechnen. Wenn Sie Vollstreckungskosten geltend machen, müssen ... plus

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften – Verlässlicher Partner einer sozialen Mieten- und Wohnungspolitik plus

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Anspruch auf einen WBS haben grundsätzlich Haushalte, deren Einkommen die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Antragsberechtigt sind nach § 27 Absatz 2 Satz 2 WoFG Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen nach § 18 WoFG ... plus