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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 54 für fällung

Baumfällungen im Bezirk Treptow-Köpenick

Kann die Fällung eines Straßenbaumes beantragt werden, wenn von ihm Beeinträchtigungen ausgehen (z.B. Verschattung, Laubfall)? Bäume prägen das Erscheinungsbild unseres Bezirks, dienen Tieren als Lebensraum und verbessern durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung und Schattenbildung das Stadtklima. mehr

Baumschutz auf privaten Grundstücken

wobei der Stammumfang jeweils in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen wird. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend. Geschützte Bäume sind vom Eigentümer zu erhalten und zu pflegen. Nur in besonderen Fällen, die in § 5 ... mehr

Baumfällungen und der erforderliche ökologische Ausgleich ...

Damit eine Fällung von der unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden kann, müssen bestimmte Ausnahmetatbestände erfüllt sein. Ein solcher Ausnahmetatbestand liegt beispielsweise dann vor, wenn „eine sonst zulässige Nutzung des Grundstücks nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann oder eine solche ... mehr

Baumschutz - Ausnahmegenehmigung beantragen - Service Berlin

Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. mehr

Straßenbaumpflanzungen und Straßenbaumfällungen

Morschungen und Faulstellen können an allen Stellen des Baumes vorhanden sein (Wurzelanlauf, Stammfuß, Stamm, Krone, Zwiesel etc.) und damit auch eine Fällung notwendig machen. Die Schnittfläche des Baumstumpfes ist daher kein Anhaltspunkt für den Gesamtzustand des Baumes. mehr

Baumfällungen

Kann die Fällung eines Straßenbaumes beantragt werden, wenn von ihm Beeinträchtigungen ausgehen (z.B. Verschattung, Laubfall)? Bäume prägen das Erscheinungsbild unseres Bezirks, dienen Tieren als Lebensraum und verbessern durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung und Schattenbildung das Stadtklima. mehr

Informationen zum Naturschutzrecht bei Bauvorhaben

BaumSchVO für Fällung, Kronenschnitt und/ oder Eingriff in den Wurzelbereich darf nur der Baumeigentümer/ die Baumeigentümerin selbst oder der Bauherr/ die Bauherrin mit dessen/deren Vollmacht stellen. mehr

Baumpflege und Baumprüfungen

Die Holzzersetzung im Inneren ist meist weit fortgeschritten. Ein Entfernen lediglich der Pilzfruchtkörper löst nicht das Problem! Manchmal ist es möglich, befallene Baumteile zu entnehmen und von einer Fällung noch einige Zeit abzusehen. Ein Erkennen des Pilzbefalles bei der visuellen Kontrolle ist nur möglich, wenn mehr

Straßenbaumpflanzungen und Straßenbaumfällungen

Neben vorliegenden Schadsymptomen am Baum können unter anderem auch Gehweg- und Fahrbahnschäden eine Fällung begründen. Der Fachbereich ist bemüht, gefällte Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen – dies ist aber wegen der angespannten Haushaltslage leider nicht immer sofort möglich. mehr

Straßenbaumfällungen und Straßenbaumpflanzungen

Neben vorliegenden Schadsymptomen am Baum können u.a. auch Gehweg- und Fahrbahnschäden eine Fällung begründen. Der Fachbereich ist bemüht, gefällte Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen – dies ist aber wegen der angespannten Haushaltslage leider nicht immer sofort möglich. mehr

Bauherreninformation zum Naturschutz

§ 5 regelt den Ausnahmetatbestand, der beispielsweise im Falle von bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtigen Vorhaben von Belang ist. Im Regelfall ist mit dem Bauantrag der Antrag zur Fällung eines geschützten Baumes oder geschützter Bäume im Bereich des künftigen Baukörpers zu stellen. mehr

Die Untere Naturschutzbehörde informiert

Die Untere Naturschutzbehörde informiert: Baumschutz bei Bauvorhaben Verbot von Fällungen während der Vegetationsperiode Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ergeben sich mehr

I. (Berliner) Baumschutzverordnung (BaumSchVO)

BaumSchVO für Fällung, Kronenschnitt und/ oder Eingriff in den Wurzelbereich darf nur der Baumeigentümer/ die Baumeigentümerin selbst oder der Bauherr/ die Bauherrin mit dessen/deren Vollmacht stellen. mehr

Straßenbaumfällungen in Steglitz-Zehlendorf

Hier sind alle Straßenbäume gelistet, die nach ausführlicher Begutachtung bei der Baumkontrolle zur Fällung freigegeben werden müssen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Sie enthält von März 2020 bis Dezember 2022 bereits erledigte oder noch offene Fällungen. mehr

Baumschutz / Baumfällung beantragen

Geschützt sind nach der Baumschutzverordnung von Berlin sämtliche Laubbäume, die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel. mehr

Baumschutz bei Bauvorhaben - Fällverbot während ...

Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ergeben sich für die Berliner Naturschutzbehörden Änderungen in der Anwendung des § 39 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Diese Entscheidung hat Folgen für Bauvorhaben. Nach § 39 (5) Nr.2 BNatSchG ist es verboten ... mehr

Baumschutz bei Bauvorhaben

Die Fällung und die Beseitigung des Stubbens gehen ebenfalls zu Lasten des Antragstellenden. Zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges ist der Rückschnitt eines Straßenbaumes notwendig. Was gilt es hierbei zu beachten? mehr

Übersicht der Baumarbeiten im Bezirk Mitte

Fällung einer Linde für die neue Zufahrt zum neuen Siemens Parkhaus Der Standort muss entfallen 13.12.2023 / Die Arbeiten wurden am 13.12.2023 abgeschlossen. mehr

Baumschutz auf privaten Grundstücken

Von den Beseitigungs- und Veränderungsverboten der BaumSchVO können auf (formlosen) schriftlichen Antrag eines Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt Ausnahmen genehmigt werden, wenn die in der BaumSchVO benannten Ausnahmevoraussetzungen vorliegen. Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig! mehr

Baumschutz

In Berlin stehen alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. mehr