Kann die Fällung eines Straßenbaumes beantragt werden, wenn von ihm Beeinträchtigungen ausgehen (z.B. Verschattung, Laubfall)? Was muss bei Baumfällungen auf Privatgrundstücken beachtet werden? mehr
Fällungen von Bäumen, wie etwa der Eiche in der Dresdner Str. 113 in Berlin Mitte oder auch Ersatzpflanzungen im Zuge von Bauvorhaben, wie bei einer Familie in Treptow-Köpenick erfahren verstärkt mediale Aufmerksamkeit und eine große Resonanz in der Bevölkerung. mehr
Baumschutz / Baumfällung beantragen. Geschützt sind nach der Baumschutzverordnung von Berlin sämtliche Laubbäume, die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel. Der Baumschutz gilt ab einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter, gemessen in einer Stammhöhe von 130 Zentimeter. mehr
Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. mehr
Hier sind alle Straßenbäume gelistet, die nach ausführlicher Begutachtung bei der Baumkontrolle zur Fällung freigegeben werden müssen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Sie enthält von März 2020 bis Dezember 2022 bereits erledigte oder noch offene Fällungen. mehr
Morschungen und Faulstellen können an allen Stellen des Baumes vorhanden sein (Wurzelanlauf, Stammfuß, Stamm, Krone, Zwiesel etc.) und damit auch eine Fällung notwendig machen. Die Schnittfläche des Baumstumpfes ist daher kein Anhaltspunkt für den Gesamtzustand des Baumes. mehr
Hierzu ist im zuständigen Bezirk ein formloser schriftlicher Antrag vom Grundstückseigentümer, Betroffenen (z.B. Pächter) oder dessen Bevollmächtigten zu stellen. Der Antrag kann auch hier Baumschutz – Ausnahmegenehmigung beantragen – Dienstleistungen – Service Berlin – Berlin.de gestellt werden. mehr
Baumfällungen. Jedes Jahr muss, überwiegend bedingt durch natürliche Faktoren wie Umwelteinflüsse, Morschung und Fäule durch holzzersetzende Pilze und altersbedingtes Absterben, aber auch durch Verkehrsunfälle, Baumaßnahmen und Leitungsarbeiten im Wurzelbereich ein gewisser Anteil des Baumbestandes zur Aufrechterhaltung der ... mehr
Neben vorliegenden Schadsymptomen am Baum können u.a. auch Gehweg- und Fahrbahnschäden eine Fällung begründen. Der Fachbereich ist bemüht, gefällte Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen – dies ist aber wegen der angespannten Haushaltslage leider nicht immer sofort möglich. mehr
Kann die Fällung eines Straßenbaumes beantragt werden, wenn von ihm Beeinträchtigungen ausgehen (z.B. Verschattung, Laubfall)? Was muss bei Baumfällungen auf Privatgrundstücken beachtet werden? mehr
Ersatzbäume werden im Zuge einer Neu-/Nachpflanzungsmaßnahme gemäß den Vorgaben des denkmalpflegerischen Gutachtens für das Nikolaiviertel durch das Straßen- und Grünflächenamt nachgepflanzt. Finanziert wird die Maßnahme aus Mitteln des Bund-Länder-Programms Lebendige Zentren. mehr
In dem zugrunde liegenden Verfahren zur Erlan-gung einstweiligen Rechtsschutzes hatte sich das OVG mit der sehr häufig auftretenden Fallge-staltung „Beseitigung von (geschützten) Bäumen im Zusammenhang mit einem privaten Wohn-bauvorhaben“ zu befassen. mehr
Das Umwelt- und Naturschutzamt kann nach Maßgabe des § 67 BNatSchG auf Antrag und im Einzelfall eine Befreiung von den Verboten des § 39 BNatSchG erteilen. Voraussetzung ist, dass eine unzumutbare Belastung glaubhaft nachgewiesen wird und eine vorzeitige Beseitigung der Vegetation mit den Belangen von Naturschutz- und Landschaftspflege zu ... mehr
Naturschutzrechtliche Grundlage für Schnitt- und Fällmaßnahmen durch das Bezirksamt an Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Grundstücken (Straßen, Parkanlagen, öffentlichen Kinderspielplätzen, Schulhöfen etc.) mehr
Fällung von Bäumen aufgrund der Rußrindenkrankheit. Das Straßen- und Grünflächenamt teilt mit, dass angrenzend an den Heinrich-Laehr-Park – auf dem Grundstück Dahlemer Weg 247 – rund 90 Ahorne, die an der sogenannten Rußrindenkrankheit erkrankt sind, gefällt werden müssen. mehr
Den Antrag nach § 5 BaumSchVO für Fällung, Kronenschnitt und/ oder Eingriff in den Wurzelbereich darf nur der Baumeigentümer/ die Baumeigentümerin selbst oder der Bauherr/ die Bauherrin mit dessen/deren Vollmacht stellen. mehr
Goslarer Ufer 39, 10589 Berlin Zimmer 8063/8065 25.03.2022 Unterlagenkatalog Antrag auf Fällung von Bäumen im öffentlichen Straßenland: Zur Prüfung der Fällgenehmigung sind folgende Unterlagen erforderlich: Angaben zum BVH – Straße, Ort, Hausnr. und bezirkliche BmNr. (an jedem Baum in ca. 2m Höhe straßenseitig angebracht) mehr
Kronen und Habitus je nach Baumart geschnitten, In besonderen Fällen werden Kürzungen im Starkastbereich vorgenommen, um einen Baum, dessen Standfestigkeit eingeschränkt ist, im Kronenbereich zu entlasten und dadurch die Fällung des Baumes zu vermeiden. mehr
Eine Pappel an der Uferpromenade unmittelbar am Spielplatz Fischerinsel 6 muss gefällt werden. Der Baum hat enorme Auswucherungen und Höhlungen im Wurzelbereich, außerdem weisen Klopfgeräusche am Stamm auf Fäulnis hin. mehr
Bestehen keine Bedenken gegen die Freigabe eines Straßenbaumes zur Fällung, so wird nach Eingang des Fällantrages im Rahmen eines Wertermittlungsverfahrens (Methode Koch) der Baumwert des zu fällenden Straßenbaumes durch einen externen Gutachter ermittelt. mehr