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Résultats 1 – 20 d'environ 54 pour fällung

Baumschutz - Ausnahmegenehmigung beantragen - Service Berlin

Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. plus

Baumfällungen im Bezirk Treptow-Köpenick

Kann die Fällung eines Straßenbaumes beantragt werden, wenn von ihm Beeinträchtigungen ausgehen (z.B. Verschattung, Laubfall)? Bäume prägen das Erscheinungsbild unseres Bezirks, dienen Tieren als Lebensraum und verbessern durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung und Schattenbildung das Stadtklima. plus

Baumfällungen

Kann die Fällung eines Straßenbaumes beantragt werden, wenn von ihm Beeinträchtigungen ausgehen (z.B. Verschattung, Laubfall)? Bäume prägen das Erscheinungsbild unseres Bezirks, dienen Tieren als Lebensraum und verbessern durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung und Schattenbildung das Stadtklima. plus

Straßenbaumfällungen in Steglitz-Zehlendorf

Hier sind alle Straßenbäume gelistet, die nach ausführlicher Begutachtung bei der Baumkontrolle zur Fällung freigegeben werden müssen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Sie enthält von März 2020 bis Dezember 2022 bereits erledigte oder noch offene Fällungen. plus

Baumschutz / Baumfällung beantragen

Baumschutz / Baumfällung beantragen. Geschützt sind nach der Baumschutzverordnung von Berlin sämtliche Laubbäume, die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel. Der Baumschutz gilt ab einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter, gemessen in einer Stammhöhe von 130 Zentimeter. plus

Baumfällungen und der erforderliche ökologische Ausgleich ...

Fällungen von Bäumen, wie etwa der Eiche in der Dresdner Str. 113 in Berlin Mitte oder auch Ersatzpflanzungen im Zuge von Bauvorhaben, wie bei einer Familie in Treptow-Köpenick erfahren verstärkt mediale Aufmerksamkeit und eine große Resonanz in der Bevölkerung. plus

Straßenbaumpflanzungen und Straßenbaumfällungen

Neben vorliegenden Schadsymptomen am Baum können u.a. auch Gehweg- und Fahrbahnschäden eine Fällung begründen. Der Fachbereich ist bemüht, gefällte Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen – dies ist aber wegen der angespannten Haushaltslage leider nicht immer sofort möglich. plus

I. (Berliner) Baumschutzverordnung (BaumSchVO)

Der Bauherr/die Bauherrin ist für betroffene Nachbarbäume nicht antragsbefugt. Den Antrag nach § 5 BaumSchVO für Fällung, Kronenschnitt und/ oder Eingriff in den Wurzelbereich darf nur der Baumeigentümer/ die Baumeigentümerin selbst oder der Bauherr/ die Bauherrin mit dessen/deren Vollmacht stellen. plus

Bauherreninformation zum Naturschutz

§ 5 regelt den Ausnahmetatbestand, der beispielsweise im Falle von bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtigen Vorhaben von Belang ist. Im Regelfall ist mit dem Bauantrag der Antrag zur Fällung eines geschützten Baumes oder geschützter Bäume im Bereich des künftigen Baukörpers zu stellen. plus

Baumschutz

Arbeiten an geschützten Bäumen oder gar eine Baumfällung müssen vorher bei uns beantragt werden. Hierzu ist ein formloser schriftlicher Antrag vom Grundstückseigentümer bzw. anderen Nutzungsberechtigten (z. B. Pächter) oder dessen Bevollmächtigten zu stellen. plus

Straßenbaumfällungen und Straßenbaumpflanzungen

Neben vorliegenden Schadsymptomen am Baum können u.a. auch Gehweg- und Fahrbahnschäden eine Fällung begründen. Der Fachbereich ist bemüht, gefällte Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen – dies ist aber wegen der angespannten Haushaltslage leider nicht immer sofort möglich. plus

Baumpflege und Baumprüfungen

Baumfällungen. Baumfällungen werden nur angeordnet bei abgestorbenen Bäumen, bei lebenden Bäumen nur, wenn keine anderen geeigneten erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit zur Verfügung stehen, sowie wenn für Baumaßnahmen die Entfernung unbedingt erforderlich ist. plus

Hinweise zum Erstellen eines Antrags auf Befreiung gemäß § 67 ...

Das Umwelt- und Naturschutzamt kann nach Maßgabe des § 67 BNatSchG auf Antrag und im Einzelfall eine Befreiung von den Verboten des § 39 BNatSchG erteilen. Voraussetzung ist, dass eine unzumutbare Belastung glaubhaft nachgewiesen wird und eine vorzeitige Beseitigung der Vegetation mit den Belangen von Naturschutz- und Landschaftspflege zu ... plus

Baumschutz

Baumschutz. In Berlin stehen alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. plus

Baumschutz bei Bauvorhaben

Die Fällung und die Beseitigung des Stubbens gehen ebenfalls zu Lasten des Antragstellenden. Zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges ist der Rückschnitt eines Straßenbaumes notwendig. Was gilt es hierbei zu beachten? plus

Informationen zum Naturschutzrecht bei Bauvorhaben

BaumSchVO für Fällung, Kronenschnitt und/ oder Eingriff in den Wurzelbereich darf nur der Baumeigentümer/ die Baumeigentümerin selbst oder der Bauherr/ die Bauherrin mit dessen/deren Vollmacht stellen. plus

Antragstellerin/ Antragsteller Formular Baumfällantrag

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Ausnahmegenehmigung nach § 5 BaumSchVO der nachfolgend näher bezeichneten Bäume. In dem beigefügten Lageplan (Zweifache Ausfertigung) sind die zu beseitigenden Bäume jeweils mit einem Kreuz gekennzeichnet. Baumart und Stammumfang habe ich angegeben. plus

Baumschutz auf privaten Grundstücken

Hierzu ist im zuständigen Bezirk ein formloser schriftlicher Antrag vom Grundstückseigentümer, Betroffenen (z.B. Pächter) oder dessen Bevollmächtigten zu stellen. Der Antrag kann auch hier Baumschutz – Ausnahmegenehmigung beantragen – Dienstleistungen – Service Berlin – Berlin.de gestellt werden. plus

Baumschutz auf privaten Grundstücken

Fällverbot während Vegetationsperiode (Sommerrodungsverbot) Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 Abs. 5 ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. (jährlich) abzuschneiden oder “auf den Stock” zu setzen. plus

Baumschutz bei Bauvorhaben - Fällverbot während ...

Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ergeben sich für die Berliner Naturschutzbehörden Änderungen in der Anwendung des § 39 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Diese Entscheidung hat Folgen für Bauvorhaben. plus