Lingua corrente: italiano

Ricerca

Risultati 1 – 20 su circa 54 per fällung

Baumfällungen im Bezirk Treptow-Köpenick

In aller Regel gilt die Verschattung von Grundstücken, Wohn- oder Arbeitsräumen als ortsüblich und stellt somit zumeist keinen Grund für einen starken Rückschnitt oder eine Fällung dar. Ob im Einzelfall eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt, kann das bezirkliche Umweltamt auf Antrag prüfen. più

Baumschutz - Ausnahmegenehmigung beantragen - Service Berlin

Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. più

Baumfällungen

Kann die Fällung eines Straßenbaumes beantragt werden, wenn von ihm Beeinträchtigungen ausgehen (z.B. Verschattung, Laubfall)? Bäume prägen das Erscheinungsbild unseres Bezirks, dienen Tieren als Lebensraum und verbessern durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung und Schattenbildung das Stadtklima. più

Baumfällungen und der erforderliche ökologische Ausgleich ...

Die Baumschutzverordnung legt im Hinblick auf die Qualitätsanforderung einer Ersatzpflanzung bestimmte Merkmale fest. Dies sind beispielsweise bei Laubbäumen handelsübliche Baumschulware mit entsprechenden Stammumfängen je nach Stammumfang und Schadstufe des zur Fällung freigegeben Baums. più

Straßenbaumfällungen in Steglitz-Zehlendorf

Hier sind alle Straßenbäume gelistet, die nach ausführlicher Begutachtung bei der Baumkontrolle zur Fällung freigegeben werden müssen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Sie enthält von März 2020 bis Dezember 2022 bereits erledigte oder noch offene Fällungen. più

Baumschutz / Baumfällung beantragen

Geschützt sind nach der Baumschutzverordnung von Berlin sämtliche Laubbäume, die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel. più

Baumschutz

In Berlin stehen alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben.. Die Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung gelten für einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und più

Hinweise zum Erstellen eines Antrags auf Befreiung gemäß § 67 ...

Beachten Sie, dass für eine Fällung während der Vegetationsperiode ein ornithologisches Gutachten durch eine fachkundige Person erstellt werden muss. Für eine Bearbeitung des Antrags müssen folgende Informationen angezeigt werden: più

I. (Berliner) Baumschutzverordnung (BaumSchVO)

BaumSchVO für Fällung, Kronenschnitt und/ oder Eingriff in den Wurzelbereich darf nur der Baumeigentümer/ die Baumeigentümerin selbst oder der Bauherr/ die Bauherrin mit dessen/deren Vollmacht stellen. più

Baumschutz

In Berlin stehen alle Laubbäume (außer Obstbäume) und die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) sowie von den Obstbaumarten die Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. più

Straßenbaumpflanzungen und Straßenbaumfällungen

Neben vorliegenden Schadsymptomen am Baum können u.a. auch Gehweg- und Fahrbahnschäden eine Fällung begründen. Der Fachbereich ist bemüht, gefällte Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen – dies ist aber wegen der angespannten Haushaltslage leider nicht immer sofort möglich. più

Baumschutz auf privaten Grundstücken

wobei der Stammumfang jeweils in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen wird. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend. Geschützte Bäume sind vom Eigentümer zu erhalten und zu pflegen. Nur in besonderen Fällen, die in § 5 ... più

Straßenbaumfällungen und Straßenbaumpflanzungen

Neben vorliegenden Schadsymptomen am Baum können u.a. auch Gehweg- und Fahrbahnschäden eine Fällung begründen. Der Fachbereich ist bemüht, gefällte Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen – dies ist aber wegen der angespannten Haushaltslage leider nicht immer sofort möglich. più

Straßen- und Grünflächenamt Pankow Baumfällliste Januar

der Fällung Begründung der Fällung Firma oder Eigen- leis-tung SGA Ersatzpflanzung Neue Fällun- gen ggü. Vormo-nat Siehe Presse-mit-teilung vom Bearbeiter im SGA/ Um/Nat 12 05.12.2019 Pankow Maximilianstraße/ Dolomitenstraße Ahorn,Birke, Eiche 10 Dez.-Febr. Neubau Wohnhaus Firma siehe Hinweis unten Ersatzpflanzung SGA più

Die Untere Naturschutzbehörde informiert

Die Untere Naturschutzbehörde informiert: Baumschutz bei Bauvorhaben Verbot von Fällungen während der Vegetationsperiode Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ergeben sich più

Bauherreninformation zum Naturschutz

§ 5 regelt den Ausnahmetatbestand, der beispielsweise im Falle von bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtigen Vorhaben von Belang ist. Im Regelfall ist mit dem Bauantrag der Antrag zur Fällung eines geschützten Baumes oder geschützter Bäume im Bereich des künftigen Baukörpers zu stellen. più

Baumpflege und Baumprüfungen

Manchmal ist es möglich, befallene Baumteile zu entnehmen und von einer Fällung noch einige Zeit abzusehen. Ein Erkennen des Pilzbefalles bei der visuellen Kontrolle ist nur möglich, wenn Pilzfruchtkörper sichtbar sind, più

Informationen zum Naturschutzrecht bei Bauvorhaben

BaumSchVO für Fällung, Kronenschnitt und/ oder Eingriff in den Wurzelbereich darf nur der Baumeigentümer/ die Baumeigentümerin selbst oder der Bauherr/ die Bauherrin mit dessen/deren Vollmacht stellen. più

Übersicht der Baumarbeiten im Bezirk Mitte

Fällung einer Linde für die neue Zufahrt zum neuen Siemens Parkhaus Der Standort muss entfallen 13.12.2023 / Die Arbeiten wurden am 13.12.2023 abgeschlossen. più

Baumschutz bei Bauvorhaben - Fällverbot während ...

Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ergeben sich für die Berliner Naturschutzbehörden Änderungen in der Anwendung des § 39 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Diese Entscheidung hat Folgen für Bauvorhaben. Nach § 39 (5) Nr.2 BNatSchG ist es verboten ... più