die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (z. B. Zinsen aus Privatdarlehen, ausländische Kapitalerträge), Sie kirchensteuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielt haben, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde, Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen ... mehr