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Neu in Berlin
Informationen, Tipps und Links für alle, die neu nach Berlin gezogen sind oder einen Umzug in die Hauptstadt planen. mehr
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Die wichtigsten Stellen für Anmeldung und Ummeldung der Adresse, des Autos, des Hundes, in der Schule und in der Kita.
Wer nach Berlin umzieht, kommt um ein bisschen Papierkram nicht herum. Während man bei einigen Meldebehörden für bestimmte Dienstleistungen nach wie vor persönlich erscheinen und Formulare abgeben muss, können andere auch auf dem Postweg oder elektronisch erledigt werden. Die wichtigsten Meldebehörden und Dienstleistungen für Neuberliner und Neuberlinerinnen im Überblick.
Wer neu nach Berlin umzieht oder innerhalb der Stadt die Wohnung wechselt, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde anmelden oder ummelden. In Berlin ist das das Bürgeramt. Etwa 80 davon gibt es im gesamten Stadtgebiet. Persönliches Erscheinen ist bei der Anmeldung einer Wohnung Pflicht. Der Termin kann über das Service-Portal gebucht werden. Neben dem Personalausweis oder Reisepass müssen zum Termin gegebenenfalls mehrere ausgefüllte Formulare und eine Einzugsbestätigung des Vermieters vorgelegt werden.
Die Kfz-Zulassungsbehörden bieten Services rund um das Anmelden und Ummelden von Autos nach einem Umzug nach Berlin und innerhalb der Stadt an. Wer sein altes Kennzeichen behalten möchte, kann das gerne tun. Wer ein Wunschkennzeichen reservieren möchte, kann sich ebenfalls an die zuständigen Stellen wenden. Um die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörden in Anspruch nehmen zu können, muss vorher einen Termin vereinbart werden. Persönliches Erscheinen ist auch hier Pflicht.
Wer sein Kind in einer Kita oder bei einer Tagesmutter anmelden möchte, wendet sich an die Kita-Gutscheinstelle im Jugendamt des zuständigen Bezirksamts. Der Kita-Gutschein kann dann bei der Kita oder Kindertagespflege, wo das Kind betreut werden soll, eingelöst werden - vorausgesetzt, ein Platz ist frei.
Ansprechpartner für schulpflichtige Kinder sind das Schulamt oder die Schulaufsicht. Kinder im Grundschulalter müssen zunächst bei der Schule angemeldet werden, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist - auch dann, wenn die Wunschgrundschule eine andere ist oder das Kind eine Privatschule besuchen soll.
Bei einem Umzug müssen Hundehalter:innen ihre neue Anschrift dem zuständigen Finanzamt mitteilen. In der Regel ist dies das Finanzamt des Wohnbezirks. Die steuerliche Anmeldung des Hundes muss innerhalb eines Monats nach dem Umzug nach Berlin oder nach dem Kauf bzw. der Geburt des Hundes erfolgen. Ist der Hund angemeldet, bekommt er eine Hundesteuermarke. Einige Hunderassen - sogenannte Kampfhunde wie Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen - müssen zusätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Für alle gilt außerdem: Wer in Berlin dauerhaft einen Hund hält, muss ihn im Hunderegister registrieren.
Als Empfänger von Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld (Hartz IV), Sozialhilfe u.ä. müssen Um- und Zuzügler das zuständige Amt rechtzeitig informieren. In der Regel wird die zuständige Stelle direkt über den Umzug informiert. Eine zentrale Stelle für alle Sozialleistungsträger gibt es nicht.
Wer aus Berlin wegzieht, muss sich in einigen Fällen im Bürgeramt abmelden. Ein solcher Fall ist beispielsweise, wenn jemand ins Ausland zieht, jemand eine von mehreren Wohnungen in Deutschland aufgibt und den Berliner Wohnsitz behält, oder wenn jemand eine von mehreren Berliner Wohnungen aufgibt. Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Auszug erfolgen. Die Abmeldung kann mit Termin persönlich im Bürgeramt oder auf dem Postweg erfolgen.
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