Vom öffentlichen Straßenland aus darf jeder alles unentgeltlich fotografieren und auch für kommerzielle Zwecke nutzen. Von Privatgelände aus ist die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers erforderlich.
FAQ: Besichtigung und Nutzung von Denkmalen
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Ich möchte ein bestimmtes Denkmal fotografieren – brauche ich dazu eine Erlaubnis?
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Kostet es Gebühren, wenn ich z.B. das Brandenburger Tor fotografiere?
In Berlin darf jeder vom öffentlichen Straßenland aus alles unentgeltlich fotografieren und auch für kommerzielle Zwecke nutzen.
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Ich brauche eine Film- oder Drehgenehmigung in einem Denkmal. Ist das Landesdenkmalamt dafür zuständig?
Nein, das Landesdenkmalamt Berlin ist weder Eigentümerin noch Verfügungsberechtige der Denkmale Berlins und kann deshalb keine Genehmigungen erteilen.
Wenn Sie ausschließlich in einem Denkmal drehen wollen, setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Eigentümerin oder Eigentümer in Verbindung, die Sie über das Liegenschaftskataster ermitteln können: https://service.berlin.de/dienstleistung/324341/
Wenn Sie auch öffentliches Straßenland in Anspruch nehmen müssen, brauchen Sie eine Reihe von Genehmigungen. Alle Informationen zusammengestellt hat die Filmcommission BerlinBrandenburg: https://www.bbfc.de/service/genehmigungen -
Wo erfahre ich die Öffnungszeiten von Denkmalen?
Öffnungszeiten von Museen in Baudenkmalen, von Gedenk- und Mahnstätten und anderen öffentlichen Gebäuden erfahren Sie beim jeweiligen Betreiber. Das Landesdenkmalamt führt keinen zentralen Überblick über Öffnungszeiten oder Zugänglichkeiten von Denkmalen.
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Erfahre ich beim Landesdenkmalamt Berlin, wer Eigentümerin oder Eigentümer eines bestimmten Denkmals ist?
Nein, Daten über Eigentümerinnen und Eigentümer werden im Landesdenkmalamt nicht gespeichert und dürften aus Datenschutzgründen auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
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Ist das Landesdenkmalamt Berlin Eigentümerin der Berliner Denkmale?
Nein, das Landesdenkmalamt Berlin ist weder Eigentümerin noch Verfügungsberechtigte der Berliner Denkmale, sondern führt nur die Denkmalliste.
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Verkauft oder vermietet das Landesdenkmalamt Berlin Denkmale?
Nein, das Landesdenkmalamt Berlin ist weder Eigentümerin noch Verfügungsberechtigte der Berliner Denkmale, sondern führt nur die Denkmalliste.
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Ich möchte das ICC oder den Mäusebunker besuchen oder mieten?
Beide Gebäude sind nicht öffentlich zugänglich und können auch nicht im Rahmen von Führungen besucht werden. Ausnahmegenehmigungen für Film- und Fotoarbeiten oder Veranstaltungen gibt es nicht. Weitere Informationen kann ggf. der jeweilige Eigentümer erteilen. Im Fall des ICC ist das die Messe Berlin, beim Mäusebunker die Charité – Universitätsmedizin Berlin.
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Ich bin auf der Suche nach einer Film- oder Partylocation in Berlin. Kann mir das Landesdenkmalamt weiterhelfen?
Nein. Das Landesdenkmalamt kann keine Auskünfte über geeignete Orte oder Gebäude geben. Bitte wenden Sie sich dazu gezielt an die Eigentümerin oder den Betreiber von denkmalgeschützten Objekten, das für Ihr Anliegen in Frage kommt.
Über die filmcommission BerlinBrandenburg können geeignete Locations für Dreharbeiten recherchiert werden: https://www.bbfc-cloud.de/public/locations -
Kann ich das Alte Stadthaus besichtigen oder den Bärensaal für eine Veranstaltung mieten?
Aufgrund von Sicherheitsbestimmung ist das Alte Stadthaus nicht öffentlich zugänglich. Der Bärensaal und andere Räume im Alten Stadthaus können nicht für Veranstaltungen gemietet werden. Nähere Auskünfte und ggf. Alternativen kann Ihnen die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) erteilen.
Kontakt
Landesdenkmalamt Berlin
Altes Stadthaus
- Tel.: (030) 90259-3600
- Fax: (030) 90259-3700
- E-Mail landesdenkmalamt@lda.berlin.de
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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