Drucksache - V/0853
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1.Welche Gründe gibt es für die Änderung der “Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE) vom 27.3.2000?
2. Welche Gebiete sind in unserem Bezirk und in anderen Bezirken nach diesen Bedingungen angeschlossen worden?
3. Welche Erfahrungen hinsichtlich der technischen Stabilität des Entwässerungssystems liegen vor?
4. Wie verhalten sich andere Kommunen in Bezug auf die ABE für Sonderentwässerungssysteme?
5. Unterliegen die Berliner Wasserbetriebe bei ihrer Entscheidung über die Wahl des Entwässerungssystems einer Offenlegungspflicht?
6. Gibt es für Druckentwässerungssysteme langfristige Erfahrungen (über 10 Jahre) und welche Erkenntnisse hinsichtlich der Risiken und Kosten liegen vor?
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