Drucksache - V/0778  

 
 
Betreff: Abschichtung von Aufgaben in bezirkliche Verantwortung des Jugendbereiches
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA
   
Drucksache-Art:Große AnfrageHandreichung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
29.01.2004 
24. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 18.01.2004, Bü/Gr
Handreichung, 28.01.2004, BA

1

1. Welche Auswirkungen wird die beabsichtigte Integration des Landesjugendamtes in die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport mit Wirkung vom 01. April 2004 auf die Bezirke, hier konkret auf den Bezirk Treptow-Köpenick haben?

 

2. Wie lauten die konkreten Abschichtungsplanungen der Aufgaben in die Bezirke und somit in den Bezirk Treptow-Köpenick?

 

3. Welche zusätzlichen Aufgaben sind mit welchem zusätzlichen Personal geplant?

 

4. Wird mit den beabsichtigten Umstrukturierungsmaßnahmen zwischen Land Berlin und den Bezirken – hier Bezirk Treptow-Köpenick – den Bestrebungen auf Entbürokratisierung und Abbau von Doppelzuständigkeiten in der Berliner Verwaltung Rechnung getragen?

 

4.1. Welche Vorteile ziehen die Bezirke – hier Bezirk Treptow-Köpenick – aus der Umstrukturierung innerhalb der Zuständigkeiten in dem Bereich Jugend zwischen Land und dem jeweiligen Bezirk?

 

4.2. In welchen Aufgabenbereichen gehen bezirkliche Vorstellungen über die landesweiten Planungen dahingehend hinaus, dass hier bezirkliche Zuständigkeit nicht zugemutet wird?

 

4.3. Werden ausreichend Haushaltsmittel und Personal den Bezirk erreichen oder mit welchen zusätzlichen Risiken ist bei Aufgabenabschichtungen im Bezirk zu rechnen?

 

5.Ist angesichts der zeitnahen Auflösung des Landesjugendamtes und somit einer Umverteilung der Aufgaben im Jugendbereich zwischen dem Land Berlin und den Bezirken – hier Bezirk Treptow-Köpenick - mit einer fristgerechten Änderung des AG KJHG zu rechnen?

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1. Welche Auswirkungen wird die beabsichtigte Integration des Landesjugendamtes in die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport mit Wirkung vom 01. April 2004 auf die Bezirke, hier konkret auf den Bezirk Treptow-Köpenick haben?

 

2. Wie lauten die konkreten Abschichtungsplanungen der Aufgaben in die Bezirke und somit in den Bezirk Treptow-Köpenick?

 

3. Welche zusätzlichen Aufgaben sind mit welchem zusätzlichen Personal geplant?

 

4. Wird mit den beabsichtigten Umstrukturierungsmaßnahmen zwischen Land Berlin und den Bezirken – hier Bezirk Treptow-Köpenick – den Bestrebungen auf Entbürokratisierung und Abbau von Doppelzuständigkeiten in der Berliner Verwaltung Rechnung getragen?

 

4.1. Welche Vorteile ziehen die Bezirke – hier Bezirk Treptow-Köpenick – aus der Umstrukturierung innerhalb der Zuständigkeiten in dem Bereich Jugend zwischen Land und dem jeweiligen Bezirk?

 

4.2. In welchen Aufgabenbereichen gehen bezirkliche Vorstellungen über die landesweiten Planungen dahingehend hinaus, dass hier bezirkliche Zuständigkeit nicht zugemutet wird?

 

4.3. Werden ausreichend Haushaltsmittel und Personal den Bezirk erreichen oder mit welchen zusätzlichen Risiken ist bei Aufgabenabschichtungen im Bezirk zu rechnen?

 

5.Ist angesichts der zeitnahen Auflösung des Landesjugendamtes und somit einer Umverteilung der Aufgaben im Jugendbereich zwischen dem Land Berlin und den Bezirken – hier Bezirk Treptow-Köpenick - mit einer fristgerechten Änderung des AG KJHG zu rechnen?

 

 

 

 

 


Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

zu 1.

 

Im Land Berlin gehen nach derzeitigem Kenntnisstand zwei Tätigkeitsgebiete des Landesjugendamtes auf die bezirkliche Ebene über.

 

Die Kontakt- und Beratungsstelle  einschließlich des “Sleep-Inn” wird als Teil des Notdienstesystems auf den Bezirk Charlottenburg übergehen. Aufgaben im Zusammenhang mit unbegleiteten Asylbewerbern gehen auf das Bezirksamt Pankow über.

 

Für die übrigen Bezirke und damit auch Treptow-Köpenick lassen sich derzeit keine Aussagen machen, welche Aufgaben übergehen könnten.

 

zu 2.

 

Derzeit findet auf verschiedenen Ebenen ein Diskussions- und Abstimmungsprozess statt. Dessen Ergebnis steht noch nicht fest, über konkrete Abschichtungsplanungen der Aufgaben kann deshalb noch keine Auskunft erteilt werden.

 

zu 3.

 

Auch hierzu können keine Aussagen getroffen werden.

 

zu 4.

 

Hierzu können ebenfalls noch keine Aussagen gemacht werden.

 

zu 4.1.

 

Eine Abwägung von Vor- und Nachteilen der Umstrukturierung ist derzeit noch nicht möglich.

 

zu 4.2.

 

Die landesweiten Planungen befinden sich -wie oben ausgeführt- in einem Entwurfs- und Diskussionsstadium. Ein Überblick über die diskutierten Fragen findet sich in der Anlage. Erst wenn die Planungen konkretisiert sind, kann eine bezirkliche Stellungnahme erfolgen.

 

zu 4.3.

 

Hierzu können ebenfalls noch keine Aussagen gemacht werden.

 

zu 5.

 

Da das Zeitraster der landesweiten Planungen schwer einzuschätzen ist, können auch über eine fristgerechte Änderung des AG KJHG keine Aussagen gemacht werden.

__________

Anlagen (2)

  • Zielstruktur des Bereichs Jugend und Familie der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport unter Einbeziehung des Landesjugendamtes
  • Fragen zur Reintegration des Landesjugendamtes in die Abteilung III der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport


SenBJS
IIIAbtL

 

 

Zielstruktur des Bereichs Jugend und Familie der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport unter Einbeziehung des Landesjugendamtes

 

 

1. Bisherige Aufgaben, die an die Bezirke abgegeben werden sollen. Damit soll eine Konzentration auf Steuerungsaufgaben und auf Durchführungsaufgaben erreicht werden, die aus rechtlichen oder sonstigen Gründen zentral wahrgenommen werden müssen.

Kontakt - und Beratungsstelle einschließlich Sleep - Inn.

Kann als Teil des Notdienstesystems als regionalisierte Bezirksaufgabe ans BA Charlottenburg abgegeben werden.

Finanzierung der Kitas Freier Träger

muss bei entsprechender Strukturveränderung (Kita-Card) an die Bezirke abgegeben werden.

Wahrnehmung der jugendamtlichen Aufgaben im Rahmen der EAC

Kann vom Jugendamt Pankow wahrgenommen werden.
 

2.Aufgaben, die entfallen:

Praktikantenfinanzierung

Entfällt mit dem Auslaufen der letzten Erzieherausbildungsgänge in 2006.
 

3.Aufgaben die durch konzeptionelle Neubewertung an Bezirke oder freie Träger abgegeben oder übertragen werden können:

Förderung freier Träger
 

Hier handelt es sich um Aufgaben, die zunehmend neubewertet und geordnet werden müssen. Die Ziele werden in der nächsten Zeit überprüft und neu gewichtet. Dann werden Folgeentscheidungen möglich werden.

 

Mit diesen vorgesehenen Aufgabenverlagerungen geht eine Stellenverlagerung einher, die zwar nicht als Einsparung gerechnet werden kann (Ausnahme Praktikantenfinanzierung), aber doch zu einer Reduzierung auf der ministeriellen Ebene führt, die Organisationsaufgaben erleichtert und den stellenwirtschaftlichen Vorgaben entspricht.

 

In den nachstehenden Strukturvorschlag sind Elemente einer Aufgabenkritik eingearbeitet worden, die den gemeinsam zwischen Abteilung III und LJA vorab formulierten Zielen entsprechen. Dazu zählen Straffen der Struktur durch Neuausrichten und - gewichten von Aufgaben (auch Verringern der Intensität der Aufgabenerfüllung), Bündeln gleicher Aufgaben, Vermeiden von Doppelarbeit, Schaffen eindeutiger Zuständigkeiten und plausibler Aufgabenzuordnungen, insgesamt Erhöhen der Steuerungsfähigkeit und Wirksamkeit.
Dies schlägt sich unmittelbar nieder in den Vorschlägen zur Stellenausstattung v.a. im Zuwendungsbereich, der Kita-Aufsicht und der Intensität der Trägerberatung allgemein.

Damit bleiben folgende durchführende Aufgaben erhalten, die in die Organisation eines Bereichs Jugend in die SenBJS zu integrieren sind:
Einrichtungs- und Kita - Aufsicht, Adoptionsvermittlungsstelle, Jugendbewährungshilfe, ZVK –

 

 

UVK, Mobile Teams, Teile der Förderung Freier Träger und der Abschluss von Trägerverträgen (Rahmenvereinbarung), Vertragskommission und Geschäftsstelle.

 

Folgende Struktur wird deshalb vorgesehen:

Gliederung aller Aufgaben in einer Abteilung Jugend und Familie.
Grundsätzliche Ausrichtung der Struktur an den sich aus dem SGB VIII ergebenden Aufgaben.
Weitmöglichst organisatorische Zusammenfassung der durchführenden Aufgaben.
Kompetenzbündelung, Schnittstellenoptimierung und Berücksichtigung gewachsener Arbeitsbeziehungen.
 

Daraus leitet sich folgender organisatorischer Aufbau (Gliederung, Aufgabenzuordnung) ab.

 

 

Abteilungsleitung

Sekretariat
 

 

Referat A: Jugend- und Familienrecht, EU-Angelegenheiten

 

     Referatsleitung


Sachgebiete: Rechtsfragen der Jugend- und Familienhilfe

BundeserziehungsgeldG/UVG
Geschäftsstelle Jugendpolitik: Bundesrat, JMK, AGOLJB, BAGLJÄ,

AGBÖJ, LJHA, Stadträte usw.

Personalmanagement,

IPV u. allgemeine Verwaltung:

Controlling, Organisation, Projektkoordination, Qualitätsentwicklung/Evaluation,

Staatsaufsicht:

EU-Angelegenheiten:
 

 

Referat B: Familienpolitik, Familienförderung, Tagesbetreuung

 

            Referatsleitung

 

Sachgebiete: Familienpolitik

      Bildungsprogramm Tagesbetreuung

      Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Kostenbeteiligung in

      der Tagesbetreuung

          Finanzierung und Berichterstattung einschl. Platzentwicklung

      Tagespflege
      Elterninformation und Gremienbeteiligung
      Familienförderung: Adoption, Familienbildung, betreuter Umgang, Amts-

      vormundschaft

      Gleichgeschlechtliche Lebensweisen

      Neue Religiöse Bewegungen, Migrationsfragen, ethnische Minderheiten:
 

 

 

 

 

 

 

Referat C: Jugendarbeit, Kinderschutz, Prävention


Sachgebiete: Jugendarbeit

              Jugendverbandsarbeit

              Kinder- und Jugendbeteiligung

             Jugendsozialarbeit incl. Jugendberufshilfe

              Gesetzlicher Kinder - und Jugendschutz

              Präventiver Kinder- und Mobile Teams

              Kinder u. Jugenddelinquenz

              Bewährungshilfe

 

 

Referat D: Erziehungshilfen und Verträge

 

             Referatsleitung

 

Sachgebiete: Hilfen zur Erziehung:

              Vertragskommission u. Geschäftsstelle BRVJ

              Inhaltliche Bewertung der Leistungsverträge

              Betriebswirtschaftliche Bewertung und Verträge

          Integration behinderter Kinder u. Jugendlicher einschl. § 35 a und

          Psychotherapien

 

 

Referat E : Gesamtjugendhilfeplanung, IT-Fachverfahren, Statistik, Haushalt:

 

              Referatsleitung
Sachgebiete: Gesamtjugendhilfeplanung/Stadtentwicklung:

              ISBJ, Statistik, Kennzahlen

  Finanzierung und Haushalt**) (Beauftragter für den Haushalt

  Haushalt, KLR, Anerkennung freier Träger, PS-Sparen

  Zuwendungen

 

 

Referat F: Soziale Dienste, Aus- und Fortbildung

 

             Referatsleitung
Sachgebiete: Einrichtungsaufsicht
              Kita-Aufsicht

  Adoptionsvermittlungsstelle

  Aus- und Fortbildung

 

 

 

 

Penkert

 

 

P:\StrukturJug300903.doc

 

 

 

 

 

Fragen zur Reintegration des Landesjugendamtes in die Abteilung III der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

 

 

  1. Ist die Reintegration des Landesjugendamtes des Landes Berlin nach SGB VIII § 69 (Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter) und § 70 (Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts) zulässig?

 

  1. Inwieweit lässt sich die Reintegration des Landesjugendamtes durch die Stadtstaatenklausel (Berlin, Bremen, Hamburg) begründen? Welche Intentionen verfolgte der Gesetzgeber seiner Zeit mit der Einführung der Stadtstaatenklausel und lassen sich diese für die Auflösung des Landesjugendamtes heranziehen?

 

  1. Gibt es gesetzliche Aufgaben, die nur durch die Existenz eines Landesjugendamtes erfüllt werden können? Wenn ja, welche sind diese?

 

  1. Welche Aufgabenteilung sollte idealtypisch zwischen einem Landesjugendamt und einer Obersten Landesjugendbehörde bestehen? Kann diese Aufgabenteilung nach einer erfolgten Eingliederung des Landesjugendamtes in die Oberste Landesjugendbehörde ohne Systemschwierigkeiten weiter geführt werden? Welche rechtlichen und inhaltlichen Gefahren sind bei einer Zusammenführung dieser beiden Organisationseinheiten zu erwarten?

 

  1. Welche Strukturen müssen erhalten bleiben oder nach einer Reintegration des Landesjugendamtes neu gebildet werden, damit der § 87 a SGB VIII und hier insbesondere Abs. (2) gewährleistet wird (hier z.B. Erteilung von Betriebserlaubnissen z.B. in der Tagesbetreuung)?

 

  1. Können Aufgaben, die das Aufsichtsrecht (z.B. Betriebserlaubnisse) betreffen, an die Kommunen (hier natürlich die Bezirke) abgeschichtet werden? Wenn ja, welche Rahmenbedingungen wären dafür notwendig?

 

  1. Ist der Aufbau des Jugendamtes in seiner Zweigliederigkeit mit der Reintegration des Landesjugendamtes noch gewährleistet? Wenn ja, wie?

 

  1. Ist es richtig, dass sich der Landesjugendhilfeausschuss nach dem SGB VIII auch ohne ein Landesjugendamt mit allen jugendhilferelevanten Fragestellungen befassen kann?

 

  1. Besteht die Gefahr, dass durch die Auflösung des Landesjugendamtes als selbstständige Organisationseinheit, der fachliche und politische Stellenwert des Bereichs Jugend innerhalb der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport weiter an Gewicht verliert?

 

  1. Besteht durch die Reintegration in die Abteilung III die Gefahr, dass fachliche Positionen und Standards (z.B. Qualitätsstandards), durch die größere Nähe der Abteilung III zum politischen und parlamentarischen Bereich (Staatsaufsicht), unter einen größeren Druck geraten?

 

  1. Wie wirkt sich die Reintegration auf das Verhältnis von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe aus? Ist eine Verschlechterung der Position der freien Träger zu befürchten?

 

  1. Wird die Zuständigkeit des LJHA eingeschränkt und er in seinen Mitwirkungs- und Informationsrechten beeinträchtigt, wenn zukünftig die oberste Landesjugendbehörde der “direkte Partner” ist?

 

 

 

Für den UA-Tagesbetreuung Für den UA-Jugendarbeit, außerschulische Bildung, Jugendsozialarbeit

 

gez. Torsten Wischnewskigez. Peter Ogrzall

 

 

Berlin, den 16. Januar 2004

 

 
 

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