Drucksache - IX/0838  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2022 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmBzBm
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung, Immobilien und Gleichstellung (B) Empfehlung
18.09.2024    15. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung, Immobilien und Gleichstellung (B)      
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
26.09.2024    28. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung      
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, 19.07.2024, BzBm

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Die vom Bezirksamt mit Beschluss Nr. 386/23 vom 12.12.2023 vorgelegten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden gemäß § 37 Abs. 7 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG genehmigt.

 

 

 

Begründung:

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Bezirk aufgefordert, für die Berichterstattung gegenüber dem Hauptausschuss und die nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2022 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen durch das Abgeordnetenhaus, die Übersichten mit den Begründungen unter Angabe der Ausgleichsbeträge zu übersenden.

Die im Haushaltsjahr 2022 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 37 Abs. 7 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG der Bezirksverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Wegen der weiteren Begründung und Einzelheiten wird auf den Bezirksamtsbeschluss Nr. 386/23 verwiesen.

 
 

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