Drucksache - IX/0832  

 
 
Betreff: Erlass von Straßensondernutzungsgebühren für das Jahr 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Lukas Vennemann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
18.07.2024 
27. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 09.07.2024, CDU

  1. Im Dezember 2023 wurde durch Bezirksstadträtin Frau Dr. Leistner als Grund für die Nichterstattung der Straßensondernutzungsgebühren erklärt, dass aufgrund von fehlendem Personal. der rückwirkende Erlass der Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2023 nicht möglich sei. Im Juni 2024 wird nun davon ausgegangen. dass keine rechtliche Grundlage vorliege.

Wann und mit welchem Ergebnis wurde das Schreiben der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zum Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Jahre 2023 und 2024 das erste Mal geprüft?

1.1.  Wieso wurde im Dezember 2023 zunächst nur von erheblichen Personalmangel gesprochen und erst im Juni 2024 rechtliche Bedenken gegenüber der BVV geäert?

  1. Laut Bezirksstadträtin Frau Dr. Leistner wurde am 20.02.2024 beschlossen, von einer rückwirkenden Erstattung der Straßensondernutzungsgebühren für das Jahr 2023 abzusehen.

Wurden hierüber die Gastronomie, das Schausteller- und Veranstaltungsgewerbe, die Messe- und Kongresswirtschaft, den Einzelhandel und die Kultur- und Kreativwirtschaft informiert und, wenn nein, wieso nicht?

  1. Gab es vor dem Beschluss am 20.02.2024 Kontakt mit anderen Bezirken, gerade auch mit den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow, welche diese Gebühren für das Jahr 2023 rückwirkend erlassen?
    1. Wenn ja, weswegen sehen diese Bezirke keine rechtlichen Bedenken?
    2. Wenn nein, warum wurde kein Kontakt aufgenommen?
    3. Wie positionierte sich das Bezirksamt bzw. der Bezirksbürgermeister Oliver Igel im Rat der Bezirksbürgermeister und wie haben sich die anderen Bezirksbürgermeister positioniert?
    4. Weswegen wurde der Beschluss vom 20.02.2024 nicht bereits in den Beantwortungen der Mündlichen Fragen vom 07.03.2024 und 23.05.2024 erwähnt?
  1. Welche erheblichen rechtlichen Bedenken sprechen seitens des Bezirksamts entgegen, die Straßensondernutzungsgebühren für das Jahr 2023 rückwirkend zu erlassen?
  2. Was wäre seitens des Bezirksamts die richtige rechtliche Grundlage, damit die Gebühren für 2023 erstattet werden können?
  3. Welche rechtliche Grundlage wird für den Erlass der Straßensondernutzungsgebühren für das Jahr 2024 verwendet?
    1. Welche Gründe sieht das Bezirksamt, weswegen die Rechtsgrundlage für das Jahr 2023 rechtswidrig und die für das Jahr 2024 rechtskonform ist?
  4. Laut Bezirksstadträtin Frau Dr. Leistner ist die Sondernutzungsgebührenverordnung nicht die richtige rechtliche Grundlage.
    Welche mögliche rechtliche Grundlage könnte stattdessen herangezogen werden?
    1. Müsste der Erlass der Gebühren für das Jahr 2024 nicht dann ebenfalls rechtswidrig sein?
  1. Wird sich die Bezirksstadträtin dafür einsetzen, sollte wie von ihr angenommen, keine Rechtsgrundlage bestehen, mit dem Senat Kontakt aufzunehmen und sich für eine entsprechende Rechtsgrundlage einsetzen?
    1. Wenn ja, gab es bereits Gespräche mit dem Senat?
    2. Wenn nein, wieso nicht?
    3. Wie und in welcher Form wurden dem Senat die Bedenken Treptow-Köpenicks mitgeteilt und welche Reaktion erfolgte durch den Senat hierauf?
  2. Laut der Bezirksstadträtin Frau Dr. Leistner liegt im rückwirkenden Erlass der Straßensondernutzungsgebühren für das Jahr 2023 kein öffentliches Interesse vor.
    Was sind die Gründe, weswegen das Bezirksamt zu diesem Entschluss gekommen ist?
    1. Warum liegt für das Jahr 2024 ein öffentliches Interesse vor?
 
 

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