Drucksache - IX/0826
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ressortübergreifend ein Konzept zu entwickeln, das der seit etlichen Jahren eng mit einem Gewerbegrundstück an der Glienicker Straße verbundenen Vermüllung nördlich des Bohnsdorfer Dorfplatzes verstärkt entgegentritt. Dabei sollte geprüft werden, inwieweit die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Areal zwischen Glienicker Straße, Dorfplatz und Bundesautobahn A117 ein wirksames Instrument ist, eine nachhaltige Flächenentwicklung einzuleiten. In diesem könnte Ziel sein, unter Erhalt des angestammten Gewerbes unmittelbar am Dorfplatz, die Flächen nördlich davon von bisheriger Gewerbe- in Wohnnutzung umzuwandeln und darüber den historischen Dorfkern Bohnsdorfs aufzuwerten.
Begründung: Schon seit vielen Jahren sind dem Bezirksamt Treptow-Köpenick illegale Müllablagerungen bis hin zu Ölbehältern auf dem Areal nördlich des Bohnsdorfer Dorfplatzes bekannt. Mehrere ordnungsbehördliche Verfahren wurden seitdem eingeleitet, die nicht zu spürbaren Ergebnissen führten. Mehrfach war zuletzt die Fläche Gegenstand medialer Berichterstattung, u. a. dadurch, dass dort auch im April 2024 ein Drogenlabor ausgehoben wurde. Die unbefriedigenden Ereignisse stehen der aktuellen Planungen entgegen, den denkmalgeschützten Dorfanger als historisches Ortszentrum aufzuwerten. Der Dorfanger soll demnächst mit 3,3 Millionen Euro Fördermitteln aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" zu "einem intakten, ökologisch wertvollen und denkmalgerechten Ort für Mensch und Natur umgestaltet" werden. Es stellt sich – nicht nur allein aufgrund der fortlaufenden Verstöße – die Frage, inwieweit sich das benachbarte Gewerbegrundstück Glienicker Straße 497 mit diesem Ziel verträgt. Von daher ist zu prüfen, ob im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Bohnsdorfer Dorfkerns zu einem Ortszentrum die derzeitige Flächennutzung dahinter als Gewerbegrundstück mit vor allem Pkw-bezogenen Handel noch sinnvoll ist oder diese ein interessantes Potential für kleinteilige Wohnungsbebauung, etwa mit sogenannten Stadtvillen, sein kann. Die Fläche liegt, anders als das südlich des Dorfplatzes liegende Areal im Bebauungsplanverfahren XV-70a, außerhalb bestehender Bebauungspläne. Ein neu einzuleitendes Bebauungsplanverfahren könnte ein Instrument sein, auch unter anderem für das Grundstück Glienicker Straße 497 und umliegender Flurstücke eine vernünftige Flächenentwicklung einzuleiten. |
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